An­er­ken­nung von Stu­dien­leis­tun­gen aus dem Aus­land

Die möglichst umfassende Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist eine wichtige Voraussetzung für nationale und internationale Mobilität von Studierenden. Bereits erworbene Kompetenzen werden somit nicht mehrfach geprüft und Studienzeiten nicht unnötig verlängert.

Anerkennung an Hochschulen bezieht sich auf die Kompetenzen und Leistungen, die an Hochschulen erbracht wurden und die mit dem Ziel der Fortsetzung des Studiums in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule anerkannt werden.

Der Prozess der Anerkennung unterscheidet sich innerhalb der UPB von Fakultät zu Fakultät. Hier die Webseiten der Fakultäten:

 

Notenumrechnung

Die Umrechung von Noten aus dem Ausland erfolgt anhand von Notenumrechnungstabellen, die Sie auf den o.g. Webseiten der Fakultäten finden. Gibt es für Ihre Partneruniversität keine Umrechung in einer Tabelle, wird die Modifizierte Bayrische Formel angewandt. Informieren Sie sich in Ihrer Fakultät zur Notenumrechungsmethode für Auslandsaufenthalte.

Lissabon Konvention

Grundlage für die Anerkennung in Deutschland

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HRK-Projekt MODUS

Mobilität und Durchlässigkeit stärken: Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen

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Leitlinie Anerkennung

Leitlinie der UPB zur Anerkennung

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Hilfe zur Notenumrechnung

durch die modifizierte bayrische Formel

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