Aufstockungsbeträge (Top Ups) für Studierende
Ab dem Projekt 2022 können Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind(ern), Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250€/Monat zusätzlich zu Ihrem regulären Erasmus+ Stipendium erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kind(ern) können Realkosten geltend machen. Wenn Sie einen Realkostenantrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte mindestens zwei Monate vor Ihrem Mobilitätsbeginn bei Frau Boubaker.
Den Antrag für den Aufstockungsbetrag stellen Sie mit Hilfe eines Fragebogens in Mobility Online.
Studierende mit chronischer Erkrankung
- Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland
- Ehrenwörtliche Erklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten. Diese Ehrenwörtliche Erkläung ist in dem Annex des Grant Agreements enthalten.
Studierende mit Behinderung(en)
- Grad der Behinderung von 20 oder mehr
- Einreichen einer Kopie des Behindertenausweises, Bescheid des Landessozialamtes oder ärztlichen Attests
Studierende/r mit Kind(ern)
- Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen
- Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder
- Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen
- Kopie der Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder als Upload in Mobility Online
- Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege, dass Ihr(e) Kind(er) mit im Ausland war(en) (z.B. Flugtickets) auf Aufforderung dem International Office vorhalten
Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht- akademischen Elternhaus
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule
Unterschrift der im Annex zum Grant Agreement enthaltenen Ehrenwörtliche Erklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.
Erwerbstätige Studierende
- Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein.
- Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilität und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen.
- Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
- Nachweisliche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und bei stichprobenartigen Kontrollen durch das IO nachgewiesen werden.
Studierende mit Schwerbehinderung(en)
Auf Antrag erhalten Sie den finanziellen Mehrbedarf bis zu 15.000 € zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium. Es erfolgt eine individulle Einschätzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich während der Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostenträgern abgedeckt werden. Berücksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.
- Grad der Behinderung von 20 und mehr
- Die Förderung kann nur für über Erasmus+ finanziell geförderte Zeiträume beantragt werden
zureichende Unterlagen
- Diese Art der Sonderförderung bedarf eines ausführlichen Antrags auf Sonderförderung. Die Antragsunterlagen erhalten Sie im International Office. Der ausführliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
- Kopie des Behindertenausweises
- Ablehnung anderer Kostenträger (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk)
- Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.)