Die Hochschulleitung schreibt auch in diesem Jahr Preise für Innovationen und Qualität in der Lehre aus. Alle Lehrenden werden ermutigt, sich an der Ausschreibung des „Lehrpreises für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ oder des „Förderpreises für Innovationen und Qualität in der Lehre“ zu beteiligen. Bewerbungen für das Jahr 2020 sind ab dem 30. März bis zu den jeweiligen Ausschlussfristen möglich.
„Lehrpreis des Präsidiums für den wissenschaftlichen Nachwuchs“
Das Präsidium schreibt erneut den „Lehrpreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ aus. Ziel ist die Würdigung von Lehrkonzepten und -methoden mit herausragendem und beispielhaftem Charakter. Ebenso werden Leistungen in der Lehre durch den Preis gewürdigt, die in tradierten und bewährten Lehrformen erbracht werden und sich durch ihre herausragende Qualität auszeichnen. Der Preis soll die besondere Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des akademischen Nachwuchses sichtbar machen und einen karrierewirksamen Anreiz schaffen, sich für eine gute Hochschullehre zu engagieren. Der Preis ist mit insgesamt 15.000 EUR dotiert. Es können bis zu drei Preise vergeben werden.
Schriftliche Bewerbungen sind vom 30. März bis einschließlich 17. August (Ausschlussfrist) einzureichen.
Die genaue Zielgruppe, Intention und Verfahrenshinweise entnehmen Sie bitte den folgenden Informationen und weiterführenden Links: www.uni-paderborn.de/universitaet/bildungsinnovationen-hochschuldidaktik/lehrpreis
Ansprechpartner für weitere Informationen: Dr. Nerea Vöing, Stabsstelle Bildungsinnovationen und Hochschuldidaktik
„Förderpreis für Innovation und Qualität in der Lehre“
Mit dem „Förderpreis für Innovation und Qualität in der Lehre“ rückt das Präsidium qualitativ hervorragende und besondere innovative Ansätze zur Verbesserung der Lehre an der Universität Paderborn ins Blickfeld. Gegenüber dem Lehrpreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs, der bereits umgesetzte Lehrleistungen würdigt, dient der Förderpreis als Anschubfinanzierung zur Realisierung einer Idee oder Durchführung einer Pilotphase zur Verbesserung oder Innovation der Qualität in der Lehre, kann weiterhin auch für bestehende Konzepte verwandt werden, um diese weiterzuentwickeln und/ oder einen Transfer in andere Bereiche zu ermöglichen. Der Preis unterstützt das Engagement der Lehrenden für die Hochschullehre und macht die Qualität der Lehre an der Universität Paderborn sichtbar. Insgesamt werden bis zu fünf Förderpreise mit einem Preisgeldvolumen von insgesamt bis zu 150.000 EUR vergeben.
Bewerbungen sind vom 30. März bis einschließlich 2. Juni (24 Uhr) einzureichen.
Die genaue Zielgruppe, Intention und Verfahrenshinweise entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Webseite des Förderpreises: www.uni-paderborn.de/zv/3-1/foerderpreis
Ansprechpartner für weitere Informationen: Lutz Heidemann, Dezernat 3.1