Interview mit Dr. Maria Robaszkiewicz
Am 10. Dezember wird weltweit wieder der „Tag der Menschenrechte“ begangen. Hier wird an die Verkündung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 erinnert. 2018 jährt sich die Erklärung zum 70. Mal. Doch was sind solche Erklärungen und Abkommen angesichts täglicher weltweiter Menschenrechtsverletzungen überhaupt wert? Für wen und wofür gelten Menschenrechte? Und wie sollten sie an aktuelle Entwicklungen angepasst werden? Antworten gibt Dr. Maria Robaszkiewicz vom Institut für Humanwissenschaften der Universität Paderborn.
Frau Robaszkiewicz, was genau lässt sich unter „Menschenrechten“ verstehen?
Menschenrechte sind Grundrechte, die jedem Menschen zustehen, die also von Faktoren wie Staatsangehörigkeit, Geschlecht, ethnischer Herkunft, sozialem Status, aber auch Alter – denn Kinderrechte sind ebenfalls Menschenrechte – unabhängig sind. Dazu gehören Rechte, die allen Menschen eine Existenzgrundlage garantieren sollen, wie beispielsweise das Recht auf Leben, Arbeit oder auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl gewährleistet. Menschenrechte umfassen außerdem die rechtliche Absicherung, vor allem gerechten Zugang zu Justizinstitutionen und Schutz vor Gewalt – auch seitens des Staates. In diesem Kontext hören wir den Begriff sehr häufig, denn Folter, Sklaverei oder unrechtmäßige Festnahme sind Gewaltformen, die nach wie vor verbreitet sind und nicht selten von Staatsregierungen gebilligt werden. Darüber hinaus regulieren Menschenrechte die Freiheiten jedes Menschen, sowohl im politischen Bereich – zum Beispiel Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit – als auch im Privaten – wie Religionsfreiheit oder Freiheit der Wahl eines Ehepartners. Diese und weitere Grundrechte sind in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ gesammelt, die 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verkündet wurde und insgesamt 30 Artikel beinhaltet.
Wichtig ist, dass Menschenrechte einen anderen Status haben als das Zivil- oder Völkerrecht, das durch Staaten legitimiert wird. Es gibt zwar innerhalb und außerhalb der UN Institutionen, die Menschrechte schützen sollen. Allerdings haben diese nur begrenzte Macht durchzusetzen, dass die Rechte wirklich befolgt werden. Deshalb haben Menschenrechte auch heute den Charakter einer normativen Forderung, die im Zweifelsfall mittels politischer und ökonomischer Sanktionen von Staaten oder Staatsbündnissen durchgesetzt werden muss.
Menschenrechtsverletzungen sind weltweit an der Tagesordnung und selbst einige demokratische Staaten wie die USA, Italien, Polen oder Ungarn haben aktuell Regierungschefs, die offenbar nicht viel von den in der UN-Menschenrechtscharta festgehaltenen Grundrechten wie „Verbot der Diskriminierung“ oder „Meinungs- und Informationsfreiheit“ halten. Hinzu kommt: die UN-Charta ist völkerrechtlich nicht bindend und zentrale Menschenrechtsabkommen wie der „UN-Zivilpakt“ und „UN-Sozialpakt“ von 1966 wurden bis heute von den Großmächten USA und China nicht ratifiziert. Sind diese Erklärungen und Abkommen nicht zahnlose Tiger?
Die weltweite Menschenrechtslage ist wirklich düster und verschärft sich gerade aufgrund zahlreicher politischer Krisen. Mit Blick auf die fragile Legitimation der Menschenrechte ist diese Situation allerdings nicht überraschend. Es gibt keine supranationale Gewalt, die durchsetzen kann, dass Menschenrechte eingehalten werden. Außer den von Ihnen genannten Beispielen ist aktuell vor allem die Situation in Brasilien zu erwähnen. Sie fällt im internationalen Vergleich dadurch auf, dass die explizite Ankündigung Jair Bolsonaros, Menschenrechte verletzen zu wollen, durch demokratische Wahlen bestätigt wurde. So wurden eventuelle künftige Menschenrechtsverstöße seitens der Regierung durch die Mehrheit des Volkes legitimiert. Das ist schockierend und stellt das positive Menschenbild, das in der Präambel zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorausgesetzt wird, erneut in Frage.
Es muss aber auch betont werden, dass sich seit der Verkündung der UN-Menschenrechtscharta auch sehr viel zum Positiven verändert hat. Vor allem die internationalen Gerichtshöfe für Menschenrechte bringen neue Handlungsmöglichkeiten ins Spiel, wie sich zum Beispiel nach den Jugoslawienkriegen zeigte. Auch Nichtregierungsorganisationen wie die „Internationale Helsinki-Föderation für Menschenrechte“ oder „Amnesty International“ sind in diesem Bereich sehr wirksam. Im Kleinen ist das zivile Engagement extrem wichtig. Insgesamt wären allerdings effektivere und verbindliche rechtliche Regelungen auf der Ebene der einzelnen Staaten sowie durch internationale Verträge notwendig, um die aktuelle Menschenrechtslage zu verbessern.
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsfrage hat sich auch hierzulande der politische Ton verschärft. Das in Artikel 14 der UN-Menschenrechtscharta und im Grundgesetz der Bundesrepublik festgehaltene Recht auf Asyl wurde 2015 und 2016 weiter eingeschränkt. Das führt zu einer grundsätzlichen Frage: Sollte es erlaubt sein, Menschenrechte einzuschränken?
Aus philosophischer Sicht kommt das nicht infrage, denn Menschenrechte sind unveräußerlich und sind an die Person jedes Menschen gebunden. Das Asylrecht sollte allerdings auf nationaler und internationaler Ebene angepasst werden. Das hat weniger damit zu tun, dass es zu den UN-Grundrechten gehört, sondern liegt mehr an der Geschichte des Begriffs. Ursprünglich bezog sich das Asylrecht auf Menschen, die sich im eigenen Land strafbar gemacht hatten und in ein anderes Land geflohen waren, wo ihre Tat nicht strafbar war. Das betraf zum Beispiel religiöse oder politische Flüchtlinge. Es handelte sich somit um Einzelfälle. Die rechtlichen Regelungen, die daraus resultierten, entsprechen aber nicht mehr der heutigen Situation. So sollte beispielsweise im Falle eines jeden Migranten aus einem Kriegsgebiet individuell geprüft werden, warum sich die administrativen Prozesse verlängern und vermehren, denn das ist sowohl für die Staaten als auch für die Asylsuchenden sehr belastend.
Zugleich muss gesagt werden, dass die Behauptung, die aktuelle sogenannte „Flüchtlingskrise“ sei ein neues Phänomen, historisch keine Berechtigung hat. Es kam schon immer zu großen Migrationsbewegungen, die von Kriegen, politischen oder ökonomischen Krisen sowie Naturkatastrophen verursacht wurden. Noch nie waren sie aber von einem so gewaltigen medialen Einsatz begleitet und noch nie waren die Schicksale der einzelnen Betroffenen so stark rechtlich geregelt. Hier bietet sich den Menschenrechten eine große Chance, doch sie werden auch herausgefordert, denn es passiert schnell, dass sie durch realpolitische Ziele beeinträchtigt werden.
Digitalisierung, Klimawandel und Co. – müssen Menschenrechte mit der Zeit gehen, also laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst werden?
Hier muss zwischen den Menschenrechten selbst und ihrer Umsetzung unterschieden werden. So wie sie konzipiert sind, sind Menschenrechte als stabile Bausteine der rechtlichen Grundordnung zu verstehen, die jedem Menschen minimale Sicherheit und Freiheit gewährleisten sollen – unabhängig von den politischen und gesellschaftlichen Umständen, unter denen er lebt. Aber wie sich diese minimale Freiheit und Sicherheit umsetzen lassen, ist vom historischen, geographischen, politischen und gesellschaftlichen Kontext abhängig. Wenn beispielsweise in der UN-Menschenrechtscharta von Eingriffen in das Privatleben gesprochen wird, sind diese im Digitalzeitalter anders zu verstehen als früher. Deshalb sind die Grundrechte zwar ein Fundament, das jeden Menschen rechtlich absichert, aber eines, das immer wieder neu ausgelegt werden muss.
Wie lassen sich Menschenrechte philosophisch begründen?
Diese Frage lässt sich nicht mit wenigen Sätzen beantworten, denn es gibt unterschiedliche philosophische Ansätze. Philosophie-historisch gesehen haben Menschenrechte ihre Wurzeln in der europäischen Aufklärung. Vor allem Immanuel Kant prägte durch seine rechtsphilosophischen und moralischen Schriften den Begriff Menschenrecht. Kant begründet die Menschenrechte mit dem Begriff der Menschenwürde, die an die Person jedes Menschen gebunden ist. Bei Kant finden wir eine Konzeption des Freiheitsrechtes, dass für ihn das einzige Recht ist, das jedem Menschen zusteht und somit als ein ursprüngliches Menschenrecht angesehen werden kann. Dieses Recht versteht er als „Unabhängigkeit von nötigender Willkür eines anderen“, was in etwa bedeutet, dass jeder Mensch frei Entscheidungen treffen kann, die an einer vernunftbasierten Moral gemessen werden. So soll bei diesen Entscheidungen immer die Menschenwürde eines Jeden respektiert werden. Diese Selbsteinschränkung der moralischen Autonomie resultiert aus der Anerkennung eines anderen als moralische Person. Wird aber das Freiheitsrecht von außen eingeschränkt, so haben wir es mit einer Verletzung des ursprünglichen Menschenrechts zu tun. Menschenrechte gelten nach Kant universal und sind somit für jeden Menschen und jeden Staat verbindlich.
Neben dieser philosophie-historischen Begründung gibt es im heutigen philosophischen Diskurs mehrere Ansätze, um Menschenrechte zu begründen. Wenn sie moralisch begründet werden, kommen Prinzipien wie universelle Achtung oder wechselseitige Anerkennung ins Spiel – so beispielsweise bei den Philosophen Ernst Tugendhat und Rainer Forst. Es wird aber auch argumentiert, dass Menschenrechte anhand der Grundbedürfnisse, die ein minimal gutes Leben sichern, bestimmt werden sollten – so sagen es beispielsweise David Miller und Gillian Brock.
Das Konzept der Menschenrechte ist aber im philosophischen Diskurs nicht unumstritten – und das nicht nur im Hinblick auf die Möglichkeiten, sie zu begründen. Eine der prominentesten und bis heute intensiv diskutierten Kritiken an der Idee der Menschenrechte äußerte 1950 die Philosophin Hannah Arendt. Vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkriegs und totalitärer Diktaturen argumentierte sie, Menschenrechte hätten sich als Fiktion erwiesen. Während des Krieges und danach wurde eine beispiellose Zahl von Menschen zu staatenlosen Flüchtlingen, was die bisher geltenden Asylpraktiken außer Kraft setzte. Damit scheiterten die Menschenrechte laut Arendt genau an dem Punkt, an dem sie am meisten gebraucht worden wären, nämlich dort, wo der Rechtsschutz durch eine Staatsangehörigkeit fehlte und der Betroffene als bloßer Mensch dastand. Hier forderte Arendt „das Recht, Rechte zu haben“, also das Recht, einer politischen Gemeinschaft anzugehören – für die Philosophin konnte nur dies Grundrechte garantieren. Diese Position gehört bis heute zu zentralen kritischen Ansätzen des philosophischen Diskurses um Menschenrechte, sowohl kritisch, wie zum Beispiel bei Jacques Rancière, als auch konstruktiv, wie bei Ayten Gündoğdu.
Interview: Simon Ratmann, Stabsstelle Presse und Kommunikation