Aus­schrei­bung Grund- und Ab­schluss­s­ti­pen­di­en der Uni­ver­si­tät Pa­der­born in 2019

Die Hochschulleitung schreibt zur Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte an der Universität Paderborn Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der Förderung beträgt für das Grundstipendium zwei Jahre und für das Abschlussstipendium sechs Monate. Eine Verlängerung ist in beiden Fällen möglich.

Das Stipendium beträgt:

1.200 Euro pro Monat
(zzgl. eines Sachkostenzuschusses und ggf. zzgl. einer Kinderzulage)

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK).

Anträge können ausschließlich von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern selbst gestellt werden. Bei der Bewerbung auf ein Grundstipendium, sollte der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung in der Regel nicht mehr als 15 Monate betragen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Beschreibung des Promotionsvorhabens (Forschungs-Exposé, unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 Seiten) sowie Zeitplan und Literaturangaben
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Befürwortendes Votum der Betreuerin/ des Betreuers
  4. Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragsstellers/ der Antragstellerin
  5. Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden (HZB, BSc., MSc.)
  6. Einwilligungserklärung (original unterzeichnet)

Die Universität Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen und bittet daher nachdrücklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung.

Von Doppelbewerbungen auf das Grundstipendium und Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung ist abzusehen.

Die Bewerbungsunterlagen sind mit Adressierung an die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, über das Dekanat der jeweiligen Fakultäten der Hochschule, einzureichen. Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen in schriftlicher und elektronischer Form (als eine PDF-Gesamtdatei) vor. Die dafür einzuhaltende Frist erfragen Sie bitte in Ihrem Dekanat. Die Bewerbungsunterlagen werden dann von dem jeweiligen Dekanat bis zum 28. Februar 2019 an die Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, weitergeleitet.

Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig in zwei aufeinanderfolgenden FK-Sitzungen (1. Vorauswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen; 2. Endauswahl: Einladung zur Präsentation des Promotionsvorhabens).

Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien.

Grundstipendien
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2019 (Ausschlussfrist)
Frühester Förderbeginn: 1. Juni 2019
Vorauswahl: 9. April 2019
Präsentationstermin: 14. Mai 2019 (Endauswahl)

Abschlussstipendien
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2019 (Ausschlussfrist)
Frühester Förderbeginn: 1. Juli 2019
Vorauswahl: 9. April 2019
Präsentationstermin: 11. Juni 2019 (Endauswahl)

Ansprechpartnerinnen:
Dr. Anke Backer: B 2.232, Tel.: 05251 60-2563 E-Mail: backer(at)zv.uni-paderborn(dot)de
Katharina Patz: B 2.336, Tel.: 05251 60-5216 E-Mail: Katharina.Patz(at)zv.uni-paderborn(dot)de