Um besonders begabte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bei ihrer Promotion zu unterstützen, schreibt das Präsidium der Universität Paderborn erneut Grund- und Abschlussstipendien aus. Außerdem wird ein spezielles Stipendium im Bereich der Genderforschung vergeben. Interessierte können sich bis zum 16. März bewerben. Förderbeginn ist der 1. Juni.
Beim Grundstipendium beträgt die Förderdauer zwei Jahre, beim Abschlussstipendium sechs Monate. Das Stipendium im Bereich Genderforschung wird für zwei Jahre vergeben. Eine Verlängerung ist jeweils möglich. Pro Monat werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit 1.200 Euro gefördert (zzgl. Eines Sachkostenzuschusses und ggf. zzgl. einer Kinderzulage). Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Förderbeginn sollte in der Regel nicht mehr als 15 Monate betragen. Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium der Universität auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Anträge für die Grund- und Abschlussstipendien müssen bei den Dekaninnen und Dekanen der jeweiligen Fakultät in schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden. Anträge für das Stipendium im Bereich Genderforschung sind an die Hochschulverwaltung, Dezernat 2, ebenfalls in schriftlicher und elektronischer Form zu richten. Welche Unterlagen der Antrag enthalten muss, erfahren Sie
(Grund- und Abschlussstipendien) und (Stipendium Genderforschung).