Neu­wahl der Prä­si­den­tin/des Prä­si­den­ten - Öf­fent­li­che Hea­rings im Au­di­to­ri­um ma­xi­mum

Die öffentlichen Hearings finden am 23. Januar von 9 bis 18 Uhr im Auditorium maximum statt. Hier werden sich die Bewerberinnen und Bewerber für das Amt persönlich vorstellen. Zu den öffentlichen Hearings sind alle Interessierten herzlich willkommen.
 
Zeitlicher Ablauf:
 
9 Uhr bis ca. 10.30 Uhr:              Prof. Dr. Jutta Emes
 
11 Uhr bis ca. 12.30 Uhr:            Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow
 
Mittagspause bis 13.45 Uhr
 
14 Uhr bis ca. 15.30 Uhr:            Prof. Dr. Birgit Riegraf
 
16 Uhr bis ca. 17.30 Uhr:            Prof. Dr. Stefan Wehner
 

Die achtköpfige Findungskommission der Universität Paderborn, bestehend aus Mitgliedern des Hochschulrats und des Senats, unter Leitung der Hochschulratsvorsitzenden Dr. Dagmar Simon, hat am 10. Januar der Hochschulwahlversammlung die folgenden vier Bewerberinnen und Bewerber zur Einladung empfohlen: Prof. Dr. Jutta Emes (Bauhaus-Universität Weimar), Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow, Prof. Dr. Birgit Riegraf (beide Universität Paderborn) und Prof. Dr. Stefan Wehner (Universität Koblenz-Landau).
 
Die öffentlichen Hearings finden am 23. Januar von 9 bis 18 Uhr im Auditorium maximum statt. Hier werden sich die Bewerberinnen und Bewerber für das Amt persönlich vorstellen. Zu den öffentlichen Hearings sind alle Interessierten herzlich willkommen.
 
Einen Tag später, am 24. Januar, treffen die stimmberechtigten Mitglieder der Hochschulwahlversammlung eine Wahlentscheidung. Nach der Wahl wird die neue Präsidentin bzw. der neue Präsident für eine Amtszeit von sechs Jahren von der Wissenschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt.
 
Nach dem Hochschulgesetz des Landes NRW und der Grundordnung der Universität Paderborn wählt die Hochschulwahlversammlung die Präsidentin bzw. den Präsidenten in geheimer Abstimmung. Die Hochschulwahlversammlung ist ein Organ, das aus dem Senat und dem Hochschulrat besteht. Für die Wahl ist eine doppelte Mehrheit erforderlich. Als Präsidentin bzw. als Präsident ist danach gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der Hochschulwahlversammlung insgesamt und die Mehrheit der Stimmen innerhalb der beiden Gremien der Hochschulwahlversammlung – Senat und Hochschulrat – erhält. Die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder des Senats und der externen Mitglieder des Hochschulrats stehen im gleichen Verhältnis zueinander.
 
Auf Vorschlag der designierten Präsidentin bzw. des designierten Präsidenten werden anschließend die sonstigen nichthauptberuflichen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten gewählt.