Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ein zweijähriges Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung aus. Eine Verlängerung der Förderungsdauer ist möglich.
Das Stipendium beträgt:
1.200 EURO pro Monat
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Anträge können ausschließlich von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern selbst gestellt werden. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung sollte in der Regel nicht mehr als ein Jahr betragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 Seiten)
- Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der Betreuerin/ des Betreuers
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Anträge sind der Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, jeweils in schriftlicher und elektronischer Form (als eine PDF-Gesamtdatei) einzureichen.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien im Bereich der Genderforschung: http://www.uni-paderborn.de/fileadmin/fk/Vergaberichtlinien_GradfoerdGender_14022017_V_1_0.pdf
Bewerbungsfrist: 20. März 2017 (Ausschlussfrist)
Beginn der Förderung: 01. Juni 2017
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Anke Backer: B 2.232, Tel.: 05251 60-2563 E-Mail: backer@zv.uni-paderborn.de
Katharina Patz: B 2.336, Tel.: 05251 60-5216 E-Mail: Katharina.Patz@zv.uni-paderborn.de