Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der Förderung beträgt für das
- Grundstipendium zwei Jahre,
- Abschlussstipendium sechs Monate,
eine Verlängerung ist jeweils möglich. Das Stipendium beträgt:
1.200 EURO pro Monat
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Anträge können ausschließlich von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern selbst gestellt werden. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung sollte in der Regel nicht mehr als ein Jahr betragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 Seiten)
- Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der Betreuerin/ des Betreuers
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Universität Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen und bittet daher nachdrücklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung.
Die Anträge sind den Dekaninnen bzw. Dekanen der jeweiligen Fakultäten der Hochschule in schriftlicher und elektronischer Form (als eine PDF-Gesamtdatei) vorzulegen. Bitte erfragen Sie die dafür einzuhaltende Frist in Ihrem Dekanat. Die Anträge werden dann bis zum 20.03.2017 an die Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, weitergeleitet.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien: http://www.uni-paderborn.de/fileadmin/fk/Vergaberichtlinien_Grafoerd_14022017_V_1_0.pdf
Bewerbungsfrist: 20. März 2017 (Ausschlussfrist)
Ansprechpartnerinnen:
Katharina Patz: B 2.336, Tel.: 05251 60-5216 E-Mail: Katharina.Patz@zv.uni-paderborn.de