Die Universität Paderborn strebt eine Erhöhung des Frauenanteils bei den wissenschaftlichen Nachwuchskräften an. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses verankert. Die Fördermaßnahmen umfassen die „Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools für Absolventinnen“ (Förderlinie 1), die „Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WiMi-Stellen“ (Förderlinie 2) und das „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren“ (Förderlinie 3).
Bis zum 15. Juni 2016 können Anträge zur Teilnahme an der Antragsrunde über die Fakultäten beim Präsidium eingereicht werden. Die Anzahl der einzureichenden Anträge ist pro Fakultät auf drei Anträge je Förderlinie begrenzt.
Förderlinie 1: Anschubfinanzierung für Promovendinnen
Zur Anschubfinanzierung einer Promotion für sehr gute Absolventinnen werden wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) bis zu einem Jahr finanziert. Die Förderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzung für eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag für ein Forschungsprojekt etc.) zu erarbeiten und zu sichern. Es werden im Rahmen dieser Förderlinie nur Anträge von Absolventinnen berücksichtigt, die ihren Abschluss bereits erlangt haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderlinie 1 auch in diesem Jahr zum 15.12. erneut ausgeschrieben wird.
Anträge sind von der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakultät zu stellen.
Förderlinie 2: Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen
Die Förderlinie 2 richtet sich an Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn. Im Rahmen der Maßnahme können Antragsstellerinnen erstmalig eine 0,5 WiMi-Stelle für 12 Monate zur Unterstützung ihres Forschungsvorhabens beantragen.
Förderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren
Die Fakultäten, die eine Professorin berufen haben, können bis zu 30.000 € für Gleichstellungsmaßnahmen, insbesondere für Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu fünf Neuberufungen aus dem Programm finanziert, wobei Fakultäten, in denen Professorinnen aktuell am stärksten unterrepräsentiert sind, vorrangig gefördert werden.
Antragstellung
Anträge sind über die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni an das Präsidium zu stellen. Dem Präsidium ist nach Ende der Förderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung sind dringend die fakultätsspezifischen Einreichfristen für die fakultätsinterne Vorauswahl, die von den Dekanaten der jeweiligen Fakultät bekanntgegeben werden, zu beachten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel.:05251/60-3724) und Frau Götte Dezernat 1.3 (Tel.: 05251/60-3875) zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Förderlinien und zur Antragstellung erhalten Sie auch unter: http://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts/