Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ein zweijähriges Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung aus. Eine Verlängerung der Förderungsdauer ist möglich.
Die Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium beträgt 1000,- € monatlich (ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags).
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Rektorat auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Anträge können ausschließlich von jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern gestellt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
2. Lebenslauf
3. Befürwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
4. Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers
5. Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Anträge sind der Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, einzureichen.
Weitere Informationen sind den
Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien im Bereich der Genderforschung der Universität Paderborn (i. d. F. v. 14.02.2006)
zu entnehmen.
Bewerbungsschluss: 30. September 2007
Beginn der Förderung: 01. November 2007
Weitere Auskünfte können bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke Backer, B 2-229, Tel.: 05251 60 - 2563 eingeholt werden.