Mitglieder: Hubertus Benteler, Dr. Herbert Hanselmann, Prof. Dr. Gertrud Höhler, Prof. Dr. Jutta Langenbacher-Liebgott, Prof. Dr. Friedhelm Meyer auf der Heide, Prof. Dr. Winfried Schulze, Prof. Dr. Leena Suhl sowie Prof. Dr. Klaus Töpfer
Auf seiner Sitzung am Mittwoch, 25. April 2007, wählte der Senat der Universität Paderborn einen Hochschulrat. Die Universität ist damit auch die erste Hochschule in Nordrhein-Westfalen, an der ein solches Gremium offiziell eingerichtet wurde. Der Hochschulrat soll ab Juni 2007 seine Arbeit aufnehmen. Rektor Prof. Dr. Nikolaus Risch sieht sich mit Rektorat und Senat einig darin, dass die Universität jetzt „bestens für die Zukunft aufgestellt ist.“ Risch weiter: „Wir blicken nach vorn und wollen gemeinsam schnell und effizient Aufgaben und Probleme anpacken und unsere Hochschule als Profiluniversität voranbringen.“
Von den acht Mitgliedern des Hochschulrats kommen die folgenden fünf von außerhalb: Hubertus Benteler, geb. 1946, seit 1991 Vorstandsvorsitzender der Benteler AG, Paderborn, Ehrensenator der Universität Paderborn; Dr.-Ing. Herbert Hanselmann, geb. 1949, seit 1988 Hauptgeschäftsführer der dSPACE GmbH, Paderborn, seit 2006 Vizepräsident der IHK zu Bielefeld; Prof. Dr. phil. Gertrud Höhler, geb. 1941, Literaturwissenschaftlerin, Publizistin sowie Politik- und Unternehmensberaterin; Prof. Dr. phil. Winfried Schulze, geb.1942, Historiker, seit 1994 Mitglied des Wissenschaftsrats und von 1998 bis 2000 Vorsitzender des Wissenschaftsrats; Prof. Dr. rer. pol. Klaus Töpfer, geb. 1938, Bundesumweltminister a. D., von 1998 bis 2006 Leiter des UN-Umweltprogramms, Mitglied beim Studienfonds OWL, einer Initiative der fünf staatlichen Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe.
Drei Mitglieder des Hochschulrats sind Angehörige der Universität Paderborn: Prof. Dr. phil. Jutta Langenbacher-Liebgott, geb. 1951, Fakultät für Kulturwissenschaften, Romanische Sprachwissenschaft, Prof. Dr. math. Friedhelm Meyer auf der Heide, geb. 1954, Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik, Theoretische Informatik sowie Prof. Dr. rer. nat. Leena Suhl, geb. 1953, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Decision Support und Operations Research.
Auf den Hochschulrat, der das verfassungsmäßig oberste Organ der Hochschule sein wird, kommt nach dem neuen Landeshochschulgesetz ein umfangreicher Aufgabenkatalog zu. Eine wichtige Funktion und Neuerung in der nordrhein-westfälischen Hochschulkultur ist die Wahl der Hochschulleitung. Künftig wird die Universität statt durch ein Rektorat durch ein Präsidium mit einem Präsidenten oder einer Präsidentin geführt. Auch ist der Hochschulrat durch seinen Vorsitzenden künftig Dienstvorgesetzter des Präsidenten und hauptberuflichen Kanzlers. Weitere Aufgaben sind die Aufsicht über die Geschäftsführung des Präsidiums, wobei das Präsidium dem Hochschulrat gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
Die strategischen Entscheidungen des Präsidiums wie Hochschulentwicklungsplan, Wirtschaftsplan oder Zielvereinbarungen bedürfen seiner Zustimmung. Somit gehen vor allem die zuvor staatlichen Aufsichts- und Zustimmungsvorbehalte vom NRW-Innovations- und Wissenschaftsministerium auf den Hochschulrat über, da der Staat nur noch die Rechtsaufsicht ausübt.
Auch die neue Grundordnung der Universität wurde auf der Senatssitzung verabschiedet, in der u. a. die neuen Leitungsstrukturen festgelegt sind. Auf die Hochschule kommen damit in diesem Jahr eine ganze Reihe von Wahlen zu: Neu gewählt werden insbesondere Präsidium, Senat, Dekane/Dekaninnen und Fakultätsräte.