Die rot-grüne Landesregierung in NRW versucht in einem beispiellos undemokratischen Prozess die Errungenschaften des Hochschulfreiheitsgesetzes rückgängig zu machen und den Hochschulen ihre Autonomie zu nehmen. Dadurch soll das Wissenschaftsministerium als ideologische Spitze über den Köpfen der Hochschulleitungen, Studentenwerke und Studenten hinweg installiert werden. Eine Beteiligung der Betroffenen gibt es dabei nur dem Anschein nach.
Der Paderborner RCDS-Vorsitzende Franz Köster, der auch Landesgeschäftsführer des RCDS NRW ist, äußert sich besorgt: "Die Hochschulen in NRW konnten einen großen Teil ihrer heutigen Leistungsfähigkeit nur deswegen erreichen, weil ihnen die Freiheit zur gezielten Entwicklung gegeben wurde. Die zentrale Steuerung von Lehr- und Forschungsinhalten durch das Ministerium, wie vom Hochschulzukunftsgesetz gefordert, ist ein Rückschritt in die Planwirtschaft und ein massiver Angriff auf die Forschungsfreiheit. Demokratische Wahlen an den Universitäten sollen in Zukunft quotiert ausgeführt und damit ihrer demokratischen Funktion beraubt werden."
Weiterhin kritisiert er als Verwaltungsratsmitglied des Studentenwerks Paderborn: "Auch das neue Studentenwerksgesetz atmet den Geist der widerspruchslosen Staatsgläubigkeit. Die Geschäftsführer werden ihrer Kompetenzen beraubt und an die Leine genommen. Eine eigene Entwicklung wird dadurch unmöglich gemacht, und das, obwohl die Zuschüsse an das Studentenwerk durch das Land mit 12% am Gesamtanteil auf einem historischen Tiefpunkt angekommen sind."
Große Sorgen bereitet dem RCDS Paderborn unter anderem eine Änderung, welche die Finanzierung der Hochschulen betrifft. Fallen bis jetzt die Landeszuschüsse in das Vermögen der jeweiligen Hochschule, soll laut der neuen Version von Art. 1 §5 Abs. 3 ein Liquiditätsverbund zwischen dem Land und der Hochschule hergestellt werden. Nicht verbrauchte Mittel stehen den Hochschulen dann als Rücklage zusätzlich zur Verfügung, können aber vom Ministerium unter bestimmten Umständen gesperrt werden. Das ist in zweierlei Hinsicht bedenklich, zum einen wird den Hochschulen damit ein Teil ihrer Entscheidungsfreiheit in Sachen Finanzen genommen wird, zum anderen wird das Landesparlament seiner Budgethoheit beraubt und damit einem der wichtigsten Mittel parlamentarischer Kontrolle. Ferner will sich das Ministerium ermächtigen, in Prüfungsordnungen und in die Bewertung von Prüfungsleistungen durch Rechtsverordnung einzugreifen, ohne die Hochschulen beteiligen zu müssen. Auch die Entscheidung über das Angebot von Promotionsstudiengängen soll den Hochschulen abgenommen werden.
"Der Landtag wird damit seiner wichtigsten Funktion entledigt" , so der Finanzreferent des RCDS, Kris Holtgrewe.
Insgesamt bietet das neue Hochschulgesetz keine Zukunftsperspektiven für die Hochschulen in NRW. Es bestehen große Zweifel, ob Svenja Schulze überhaupt kompetent genug ist, einen Gesetzgebungsprozess zu begleiten und zu führen. Der Vorsitzende des RCDS Paderborn vermutet, dass ihre einzige Qualifikation für das Amt des Wissenschaftsministers darin bestehe, einmal AStA-Vorsitzende gewesen zu sein. "Frau Schulze ignoriert alle begründeten Widerstände um ihren persönlichen Kontrollwahn durchzusetzen", so die Senatorin Eva Littlejohn. Schon die Universitäten haben die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land nicht unterzeichnet. Eine herbe Niederlage für Ministerin Schulze. Der RCDS Paderborn fordert deswegen den sofortigen Rücktritt von Svenja Schulze und den Stopp des Gesetzgebungsverfahrens.
Franz Köster
RCDS Paderborn