Das 42. Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Paderborn hält das durchgeführte Beteiligungsverfahren, das zum vorgelegten Referentenentwurf des Hochschulzukunftsgesetzes geführt hat, insgesamt für gescheitert. Ein Beteiligungsverfahren kann nicht nur daraus bestehen, die Meinungen der betroffenen Institutionen zu sammeln, sondern muss diese auch in angemessenem Umfang abbilden.
Zu betonen ist, dass auch die Art und Weise der Sammlung nicht in adäquater Form stattgefunden hat. Wir fordern aus diesem Grund einen Neustart des Prozesses. Ein echter Neustart bedingt eine sorgfältige Analyse, woran der erste Anlauf des Verfahrens gescheitert ist. Der aktuelle Gesetzesentwurf geht an der Realität in den Hochschulen und an den Bedürfnissen der Studierenden vorbei. Daher lehnen wir diesen grundsätzlich ab.
David Westermann als Vorsitzender des Präsidiums des 42. Studierendenparlaments der Universität Paderborn
Philipp Kaibel als Vorsitzender des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Paderborn
Kommentar David Westermann: „Die Ablehnung des Entwurfes zum Hochschulgesetz haben wir mit mehreren Studierenden der Universität Paderborn erörtert und im Studierendenparlament ohne Gegenstimmen beschlossen.“
Kommentar Philipp Kaibel: „Der Referentenentwurf enthält durchaus positive Passagen wie z. B. den Appell, das Teilzeitstudium in einem breiteren Umfang zu ermöglichen, das Quorum für Urabstimmungen auf 20 % zu reduzieren und der Anwesenheitspflicht, die wohl der zunehmenden Verschulung geschuldet ist, einen rechtlich eindeutigen Riegel vorzuschieben. Leider überwiegen aber die negativen Auswirkungen. Besonders auffallend finde ich, dass an der Exzellenzinitiative und an der absurden Idee der leistungsorientierten Mittelvergabe festgehalten werden soll.
Laut dem Referentenentwurf ist der Senat das ‚demokratisch-korporationsrechtlich am stärksten legitimierte Organ‘, aber das Ministerium baut die Rechte des Hochschulrates weiter aus anstatt ihn endlich wieder abzuschaffen. Genauso schlimm ist die Einführung einer Maximalstudienzeit und die daraus resultierende Zwangsexmatrikulation. Aufgrund der großen Anzahl der weiteren Punkte mit negativen Auswirkungen für die Studierenden ist dieser Referentenentwurf aus meiner Sicht leider ein großer Schuss in den Ofen geworden.“
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