Mit Einführung der Studienbeiträge zum Sommersemester 2007 hat die Hochschulleitung die Rückmeldezeiträume auf Wunsch der Studierendenschaft verlängert. Mit Abschaffung der Studienbeiträge zum kommenden Wintersemester 2011/12 wurden diese Fristen auf die ursprünglichen Rückmeldetermine vor Einführung der Studienbeiträge zurückgeführt (WS: 30.06. und SS: 31.01.).
Die Änderung der Rückmeldefristen hat zu Irritationen in der Studierendenschaft geführt. Die Kommunikation seitens der Verwaltung ist durch Veröffentlichung auf den Internetseiten unter Termine frühzeitig zum 11.01.2011 für das WS 2011/12 erfolgt. Dies ist nicht von allen Studierenden wahrgenommen worden.
Aus diesem Anlass, und um den Studierenden die Umstellung zu erleichtern, hat das Präsidium kurzfristig beschlossen, die regulären Rückmeldezeiträume für Studierende um 14 Tage auszudehnen. Mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 werden folgende Rückmeldefristen festgelegt, die für zukünftige Semester generell gelten:
Rückmeldefrist für WS: 15.07.
Rückmeldefrist für SS: 15.02.
Nachfrist der Rückmeldung (verspätete Rückmeldung) für WS: 15.08.
Nachfrist der Rückmeldung (verspätete Rückmeldung) für SS: 28.02./29.02.
Eine Festlegung von Rückmeldezeiträumen ist für den Hochschulbetrieb unerlässlich und in der Einschreibungsordnung verankert. Der Hochschulbetrieb erfordert einen Akademischen Kalender um den Studienbetrieb für die bestmögliche Ausbildung der Studierenden planen und organisieren zu können. Die Rückmeldezeiträume sind so terminiert, dass im Anschluss an die Rückmeldephase die Lehrveranstaltungsanmeldung für Studierende beginnen kann, die dann wiederum Grundlage für die Personal- und Raumplanung ist.
Studierende, die einen Wechsel des Studiengangs- oder eines Studienfaches anstreben, überweisen im Rückmeldezeitraum die Semestergebühr und reichen entsprechende Anträge im Studierendensekretariat ein. Formulare stehen hier zur Verfügung:
http://w3cs.uni-paderborn.de/verwaltung/studium/studienformulare/Studiengangwechsel.pdf
Sollte für eine Umschreibung eine Bescheinigung über bereits erbrachte Leistungen zwecks Fachsemestereinstufung erforderlich sein oder ein Studienabschluss (z. B. Bachelor) erforderlich sein, werden individuelle Fristen vom Studierendensekretariat vergeben, die auf Wunsch verlängert werden können.
Studierende, die aufgrund einer finanziellen Notlage nicht in der Lage sein sollten, die Semestergebühren innerhalb der Rückmeldefrist zu zahlen, haben die Möglichkeit, einen formlosen, schriftlichen Antrag auf individuelle Verlängerung der Rückmeldefrist zu stellen. Dieser Antrag muss innerhalb der Rückmeldefrist in schriftlicher Form im Studierendensekretariat eingereicht werden. Im Antrag sind die Gründe, die zu der finanziellen Notlage geführt haben darzulegen. Weiterhin sind Nachweise der finanziellen Notlage über den Zeitraum der letzten drei Monate vor Beginn der Rückmeldefrist beizulegen (i. d. R.: Kontoauszüge).