Der Se­nat der Uni­ver­si­tät Pa­der­born hat am heu­ti­gen Mitt­woch, 15. Fe­bru­ar 2006, un­ter Vor­be­halt die Ein­füh­rung von Stu­dien­bei­trä­gen zum kom­men­den Win­ter­se­mes­ter 2006/2007 be­schlos­sen.

Der Beschluss im Wortlaut: "Vor dem Hintergrund der politischen Erklärung des Senats vom 16. März 2005 und unter dem Vorbehalt der Verabschiedung eines entsprechenden NRW-Gesetzes beschließt der Senat der Universität Paderborn die Einführung von Studienbeiträgen zum Wintersemester 2006/2007 für Studienanfänger und ab dem Sommersemester 2007 für alle Studierenden der Universität Paderborn.

Der Beschluss erfolgt unter dem zusätzlichen Vorbehalt, dass parallel ein Stipendiensystem eingerichtet wird, das spätestens im Wintersemester 2006/2007 wirksam wird.

Der Senat bittet das Rektorat, eine entsprechende Satzung vorzubereiten."

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In seiner Sitzung vom 16.3.2005 hat der Senat der Universität Paderborn mit großer Mehrheit folgende Resolution zum Thema Studiengebühren verabschiedet:

"Der Senat der Universität Paderborn weiß sich mit dem AStA einig in folgenden Forderungen, für den Fall der Einführung von Studiengebühren, dass 1. ein Stipendien-System etabliert wird, welches allen entsprechend Qualifizierten ein Studium ermöglicht, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund; 2. das Geld, welches durch Studiengebühren eingenommen wird, in vollem Umfang an den Hochschulen verbleibt und dort der Finanzierung der Lehre zugute kommt und 3. die Länder, welche Gebühren einführen, zusichern, dass die Studiengebühren nicht dazu genutzt werden, die staatliche Unterstützung für die Hochschulen zu reduzieren."