Allgemeine Infos zu den DSH-Kursen
Die DSH ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang.
Sie überprüft die für das Fachstudium erforderlichen sprachlichen Kompetenzen internationaler Studienbewerber*innen auf C1-Niveau in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen, wissenschaftssprachliche Strukturen, Textproduktion und mündlicher Ausdruck. Die Bewerber*innen sollten in der Lage dazu sein, Vorlesungen hörend zu verstehen, Mitschriften zu verfassen, sich mit fachbezogenen Texten auseinanderzusetzen und mündliche sowie schriftliche Präsentationsformen zu erarbeiten.
Die Universität Paderborn bietet internationalen Studienbewerber*innen die Möglichkeit, sich in Deutschkursen auf die DSH sowie auf das sich anschließende Fachstudium sprachlich vorzubereiten.
Die Universität Paderborn bietet internationalen Studienbewerber*innen die Möglichkeit, sich in Deutschkursen auf die DSH sowie auf das sich anschließende Fachstudium sprachlich vorzubereiten.
Wir bieten Kurse mit dem Zielniveau A2, B1, B2 und C1 an.
Sie können zweimal im Jahr (April und Oktober) in die studienvorbereitenden Deutschkurse einsteigen.
Auf welchem Niveau Sie einsteigen können, wird über einen digitalen Einstufungstest ermittelt.
Prüfungen am Ende einer Kursstufe entscheiden jeweils über die Teilnahme an der nächsthöheren Kursstufe. Bei Nichtbestehen können Sie die nicht bestandene Niveaustufe unabhängig vom Ergebnis einmal wiederholen.
Am Ende der Oberstufe erfolgt die DSH Prüfung, die viermal im Jahr (März, Juni, September, Dezember) abgelegt werden kann. Die bestandene DSH ist die Voraussetzung für eine Zulassung zum Fachstudium.
Alle DSH-Kurse der Universität Paderborn bieten Trainingseinheiten zu den Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Textproduktion und mündlicher Ausdruck.
Zu Beginn des Kurses werden die Kursteilnehmenden über die Leistungsanforderung in ihrem Kurs informiert. Nach erfolgreicher Prüfung setzt der Kursteilnehmende im folgenden Kurs fort.
Zur Orientierung: Für die einzelnen Stufen gibt es folgende kommunikative und linguistische Ziele:
Grundstufe = A2
Mittelstufe I = B1
Mittelstufe II = B2
Oberstufe = C1
Eine Teilnahme an der DSH ist an der Universität Paderborn für externe Sprachinteressierte leider nicht möglich. Sollten Sie den Wunsch und die Möglichkeit haben, an unserer Hochschule zu studieren, bewerben Sie sich bitte ausschließlich über das International Office. Dort werden Ihnen auch alle Informationen zu den studienvorbereitenden Deutschkursen gegeben.
Informationen zur Bewerbung (Antrag sowie notwendige Unterlagen) finden Sie auf der Homepage des International Office.
Bitte berücksichtigen Sie dort die Bewerbungsfristen (Änderungen vorbehalten): Termine International Office
Fragen zur Bewerbung und zur Einschreibung beantwortet Ihnen gerne das International Office.
Kursgebühren: 500 € pro Quartal
Bitte zahlen Sie die Kursgebühren ausschließlich in dem Zeitraum für das entsprechende Quartal, in dem Sie am Kurs teilnehmen:
Zahlungstermin für Quartal 1 Januar bis März: 01.12. - 31.12.(Deadline)
Zahlungstermin für Quartal 2 April - Juni: 01.03. - 31.03. (Deadline)
Zahlungstermin für Quartal 3 Juli - September: 01.06. - 30.06. (Deadline)
Zahlungsterminfür Quartal 4 Oktober - Dezember: 01.09. - 30.09. (Deadline)
Zahlungen, die nicht in dem Zeitraum erfolgen, können nicht zusortiert werden. Eine verspätete Zahlung führt zum Verlust des Kursplatzes.
Bitte überweisen Sie die Kursgebühr auf folgendes Konto:
Empfänger: | Universität Paderborn |
Kreditinstitut: | Landesbank Hessen-Thüringen |
IBAN: | DE22 3005 0000 0001 4632 15 |
BIC: | WELADEDD |
Verwendungszweck: | DSH, Matrikelnummer, Name, Vorname |
Kursgebühr: | 500,00 € |
Unterrichtseinheiten: 240 Unterrichtseinheiten pro Quartal
Rücktrittsbedingungen: Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung der Kursgebühren nur bei Rücktritt vor Unterrichtsbeginn möglich ist.
Zahlungsbedingungen: Sollte die Gebühr nicht rechtzeitig vor Kursbeginn eingehen, dürfen Sie nicht am Kurs teilnehmen.
Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Eine verspätete Zahlung wird nicht akzeptiert.
Für neu eingeschriebene Teilnehmer*innen gelten die Zahlungsfristen des International Office zur Einschreibung.
Fragen zur Gebühr: Veronika Simon
Telefon: 05251 60 4106
Wir stellen folgende Bescheinigungen aus:
- Teilnahmebescheinigung
- Ferienbescheinigung
- Ergebnisbescheinigung
Voraussetzungen für den Erhalt von Bescheinigung:
- Eingeschrieben an der Universität Paderborn und angemeldet zum Deutschkurs
- Kurs- und Semestergebühren bezahlt
- Anwesenheit im Deutschkursunterricht
1. Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigung für alle Unterrichtsstufen wird frühestens eine Woche, spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn über die Lehrkraft im Unterricht verteilt.
2. Ferienbescheinigung
Neue Regelung seit dem 01. März 2024 für Studierende mit Aufenthalt nach §16b Aufenthaltsgesetz:
Internationale Studierende aus Drittstaaten dürfen in Deutschland 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr arbeiten. Das ist im (Zusatzblatt zum) Aufenthaltstitel vermerkt. Alternativ sind auch Beschäftigungen mit bis zu 20 Wochenstunden erlaubt. Eine zusätzliche Zustimmung der Ausländerbehörde ist in diesen Fällen nicht nötig.
- Gezählt werden nur die Arbeitstage, die wirklich gearbeitet werden. Urlaubstage, Feiertage und Krankheitstage werden nicht gezählt.
- Halbe Arbeitstage sind Arbeitstage mit bis zu 4 Arbeitsstunden.
- Berechnet wird pro Kalenderjahr. Zum Beispiel: Beginnt der Arbeitsvertrag am 1. Juli, kann bis zum Ende dieses Kalenderjahres am 31. Dezember die kompletten 140 vollen/280 halben Arbeitstage gearbeitet werden.
(Quelle: "Deutsches Studierendenwerk", Website)
Aufgrund der neuen Regelungen sind keine Ferienbescheinigungen mehr notwendig. Ab dem Wintersemester 2024/2025 werden Ferienbescheinigungen daher nur noch auf Antrag und Wunsch der Studierenden ausgestellt.
Studierende, die eine Ferienbescheinigung für den Arbeitgeber benötigen, senden eine E-Mail an Veronika Simon.
3. Ergebnisbescheinigung
Die Ergebnisbescheinigung für die Grundstufe, Mittelstufe I und Mittelstufe II wird über die Lehrkraft während der Abschlussberatung am Ende des Kurses verteilt. Die Lehrkräfte der entsprechenden Kurse werden dafür einen gesonderten Termin mit den Teilnehmern vereinbaren und diesen Termin digital mitteilen.
Teilnehmer*innen der Oberstufe erhalten lediglich bei einer nicht bestandenen Prüfung eine Ergebnisbescheinigung. Bei den Prüfungsergebnissen DSH-1, DSH-2 und DSH-3 erhalten die Teilnehmer*innen das DSH-Zeugnis.
Wichtiger Hinweis:
Bitte bewahren Sie alle Bescheinigungen und Zeugnisse sorgfältig auf. Sollten Sie Bescheinigungen an Dritte weiterleiten, empfehlen wir Ihnen eine Kopie weiterzuleiten, so dass die originale Bescheinigung bei Ihren Unterlagen verbleibt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir keine Bescheinigungen über vergangene absolvierte Kurse ausstellen, die älter als 5 Jahre sind.
Hier verweisen wir auf die Richtlinien über die Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung von Unterlagen der Universität Paderborn vom 06. Dezember 2021.
Demnach werden Prüfungs- und Teilnahmelisten von Deutschkursteilnehmer*innen nach 5 Jahren vernichtet.
Für die Bescheinigung der Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das Team des International Office oder das Studierendensekretariat.
Das Prüfungsformat
Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die schriftliche Prüfung
Sie besteht aus drei Teilen und wird mit insgesamt 70% bewertet:
1. Hörverstehen (20%)
Ein Text mit 5500 bis 7000 Zeichen wird zweimal vorgetragen. Sie dürfen sich beim Vortrag Notizen machen. Sie sollten auf Fragen in Stichworten oder eigenen Formulierungen antworten, wesentliche Inhaltsaspekte wiedergeben, und/oder den Gedanken des Textes darstellen. Für die Bearbeitung haben Sie 10 Minuten nach dem ersten Vortrag und 40 Minuten nach dem zweiten Vortrag zur Verfügung.
2. Leseverstehen (20%) und wissenschaftssprachliche Strukturen (10%)
Sie bearbeiten einen Text mit 4500 bis 6000 Zeichen, dem auch eine Grafik, ein Schaubild oder ein Diagramm beigefügt sein kann. Zu diesem Text sollen Sie grammatische Strukturen erkennen und paraphrasieren. Diese Teilprüfung dauert ca. 90 Minuten.
3. Textproduktion (20%)
Sie schreiben einen Text zu einem studienbezogenen und wissenschaftsorientierten Thema im Umfang von etwa 250 Wörtern. Als Vorgabe erhalten Sie Leitpunkte, die Sie in Ihr Textprodukt integrieren müssen. Diese Teilprüfung dauert 70 Minuten.
Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Teil und wird mit 30% bewertet.
Sie halten einen kurzen Vortrag zu einem Thema, zu dem Sie Informationen in Form eines Textes, einer Grafik, eines Schaubildes oder eines Diagramms bekommen. Anschließend diskutieren Sie das Thema mit Ihrem*ihrer Prüfungspartner*in. Die mündliche Prüfung dauert ca. 35 Minuten (20 Minuten Vorbereitung und 15 Minuten vor der Prüfungskommission).
Feststellung des Prüfungsergebnisses
DSH-1: bei mindestens 57% sowohl in der schriftlichen (39,9 Punkte) als auch in der mündlichen (17,1 Punkte) Prüfung.
DSH-2: bei mindestens 67% sowohl in der schriftlichen (46,9 Punkte) als auch in der mündlichen (20,1 Punkte) Prüfung.
DSH-3: bei mindestens 82% sowohl in der schriftlichen (57,4 Punkte) als auch in der mündlichen (24,6 Punkte) Prüfung.
Zulassung zum Studium
An der Universität Paderborn ist für alle Bachelor-Studiengänge ein Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 Voraussetzung für eine Zulassung zum Fachstudium. Infos zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen anderer Studiengänge finden Sie hier.
Kann die Prüfung wiederholt werden?
Die DSH kann einmal wiederholt werden.
Beim Ergebnis DSH-1 sind weitere Wiederholungen erlaubt.
Nicht bestandene DSH an anderen Hochschulen werden bei diesem Verfahren berücksichtigt.
Hier finden Sie die Prüfungsordnung.