Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung im Amt bestätigt
Simone Probst bleibt Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn. In nichtöffentlicher Sitzung hat am heutigen Mittwoch, 23. Januar, die Hochschulwahlversammlung die 51-jährige Diplom-Physikerin für weitere vier Jahre einstimmig im Amt bestätigt. Die zweite Amtszeit von Simone Probst beginnt am 16. Juni. Ihre erste, sechsjährige Amtszeit startete am 16. Juni 2013.
Die Vizepräsidentin für den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung ist Vorgesetzte von etwa 700 Universitätsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in Technik und Verwaltung. Simone Probst freut sich über die Wiederwahl und sieht sie als weiteren Ansporn: „Ich danke für das mir erneut entgegengebrachte Vertrauen. Mein ganzes bisheriges Berufsleben ist durch Mitwirkung geprägt und für mich sind Respekt, Verantwortung und Vertrauen die Grundpfeiler meiner Amtsführung. So soll es auch in den kommenden Jahren sein.“
In ihrer Bewerbungsrede ging Probst auf viele aktuelle Themen an der Universität ein. Für ihre kommende Amtszeit hat sie sich u. a. vorgenommen, Gebäude und Infrastruktur für Lehre und Forschung weiter auszubauen, eine konsequente und besonnene Digitalisierung von universitären Verwaltungsprozessen voranzutreiben und das bereits gestartete Personalentwicklungskonzept weiterzuentwickeln. Mit den anderen Hochschulen in OWL möchte sie weiterhin eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten und mit der Stadt neue attraktive Orte für Studierende in Paderborn gestalten.
Am 23. Januar hatte im Hörsaal O1 der Universität ein öffentliches Hearing um das Amt des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung stattgefunden. Neben Probst hatte sich Patric Nitz, Prokurist bei der Tutelacell GmbH, beworben. Die Bewerberin und der Bewerber präsentierten in Statements ihre Vorstellungen von der zukünftigen Entwicklung der Hochschule.
Informationen zum Wahlverfahren
Nach dem Hochschulgesetz des Landes NRW und der Grundordnung der Universität Paderborn wählt die Hochschulwahlversammlung den Vizerpäsidenten/die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung in geheimer Abstimmung. Die Hochschulwahlversammlung ist ein Organ, das aus dem Senat und dem Hochschulrat der Universität besteht. Als Vizepräsident/in ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder der Hochschulwahlversammlung (= absolute Mehrheit) und die Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder innerhalb der beiden Hälften der Hochschulwahlversammlung (= absolute Mehrheit) erhält. Die Mehrheit ist erreicht, wenn die stimmberechtigten Mitglieder mit mehr als der Hälfte ihrer Stimmen für eine Bewerberin oder einen Bewerber gestimmt haben. Die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder des Senats und der externen Mitglieder des Hochschulrats stehen in gleichem Verhältnis zueinander.
Vor der Ernennung der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten ist die Präsidentin zu fragen. Die Ernennung erfolgt durch NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Die Amtszeiten des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin sind ebenfalls im Hochschulgesetz des Landes NRW und in der Grundordnung der Universität Paderborn festgeschrieben. Wird ein Kandidat erstmals gewählt, beträgt seine Amtszeit sechs Jahre. Wird ein Kandidat wiedergewählt, beträgt die Amtszeit weitere vier Jahre. Nach Ablauf dieser vier Jahre kann er/sie sich erneut um das Amt bewerben.