Stu­dien­be­din­gun­gen und Hoch­schul­aus­bau im Fo­kus: Uni­ver­si­tä­ten in NRW be­grü­ßen den Ko­a­li­ti­ons­ver­trag

Die Universitäten in NRW begrüßen die am Freitag vorgestellten hochschulpolitischen Absichten der Koalitionsparteien. Wie von den Universitäten gefordert, legt der Koalitionsvertrag den Fokus auf die Verbesserung der Studienbedingungen, eine stabile Grundfinanzierung und den Hochschulbau.

„Das Wichtigste für uns ist, dass CDU und FDP unsere Anliegen in den Bereichen Betreuungsrelation und Hochschulbau aufgenommen haben. Wir werden uns engagiert in die Diskussionen einbringen und gemeinsam Modelle entwickeln, um die Betreuung an den Universitäten im Land endlich zu verbessern – es kann nicht sein, dass wir hier bundesweit Schlusslicht sind. Auch die Aussicht, mehr Eigenverantwortung für den Bau und Erhalt unserer Universitätsgebäude übernehmen zu können, ist für uns eine gute Nachricht. So können wir Projekte effizienter und zügiger voranbringen“, sagt Professor Gerhard Sagerer, Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen (LRK NRW) und Rektor der Universität Bielefeld.

Die angekündigte Novellierung des Hochschulgesetzes wird von den Universitäten im Land begrüßt. „Einige Regelungen und Durchgriffsmechanismen, die 2014 eingeführt wurden, sind aus unserer Sicht obsolet und haben ohnehin keine Anwendung gefunden. Ziel muss sein, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre zu eröffnen und nicht durch unnötige Bürokratie zu belasten“, so Sagerer.

Darüber hinaus sehen die Pläne der neuen Landesregierung beispielsweise vor, neben der Verstetigung der Hochschulpaktmittel, auch auf den Bund einzuwirken, damit dieser dauerhaft Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung stellt. Außerdem soll durch einen neuen Qualitätspakt die Betreuungsrelation verbessert werden. Im Bereich des Erhalts und der Modernisierung der Hochschulgebäude plant das Land seine Aktivitäten zu intensivieren. Hierzu zählt, dass die Zusammenarbeit der Hochschulen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb flexibilisiert werden soll und die Universitäten erweiterte Möglichkeiten der Übernahme von Aufgaben im Hochschulbau erhalten sollen.
 
 
Über die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW (LRK NRW)

Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen ist ein Zusammenschluss der 14 Universitäten, die in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, sowie der Universität Witten/Herdecke. Die Universitäten werden in der Landesrektorenkonferenz durch ihre Rektorinnen und Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten vertreten. Die LRK fördert die Zusammenarbeit der Hochschulen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich und befasst sich mit übergreifenden hochschulpolitischen Themen.

Weiter Informationen zur LRK NRW unter: http://www.lrk-nrw.de/lrk/