Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 16.10.2006 in Kraft
Die Universität Paderborn macht jetzt Ernst beim Nichtraucherschutz. Seit Ende der 90er Jahre war das Rauchen in den meisten Bereichen der Hochschule bereits verboten. Nun haben Rektor Prof. Dr. Nikolaus Risch und Kanzler Jürgen Plato per Dienstanweisung den Bereich der Uni für komplett rauchfrei erklärt.
Die Dienstanweisung im Wortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren, Tabakrauch stellt nicht nur für die RaucherInnen sondern auch für NichtraucherInnen eine Gesundheitsgefahr dar. Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 hat der Arbeitgeber "die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind". Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die MitarbeiterInnen gesundheitlich gefährdet sehen oder nicht. Der Arbeitgeber hat von sich aus zumindest in den Fällen Maßnahmen zu ergreifen, in denen der Nichtraucherschutz nicht gewährleistet ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn in einem Raum geraucht wird, in dem sich NichtraucherInnen zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung aufhalten müssen.
Die Auswahl von Maßnahmen zum Nichtraucherschutz steht nicht unter der Maxime, den Raucher möglichst wenig einzuschränken, sondern den Nichtraucher möglichst umfassend in seiner Gesundheit zu schützen. Für Hochschulen mit ständigem Kommen und Gehen einer großen Zahl Menschen ist ein generelles betriebliches Rauchverbot die effektivste Maßnahme, da hierdurch ein Kontakt des Nichtrauchers mit tabakrauchhaltiger Luft von vornherein und in vollem Umfang ausgeschlossen wird.
Es gilt für alle Bereiche, bis auf weiteres, folgende Dienstanweisung zum Schutz der Nichtraucher:
- In Arbeits- und Büroräumen gilt ein generelles Rauchverbot.
- In Konferenz- und Schulungsräumen sowie in Hörsälen und Seminarräumen, Laboratorien und Werkstätten gilt ein generelles Rauchverbot. Das gilt auch für Dienstfahrzeuge.
- In Aufenthalts-, Pausen-, Ruhe- und Bereitschaftsräumen gilt ein generelles Rauchverbot.
- In allen sonstigen Räumen (z.B. Warteräumen, Aufzüge, Treppenhäusern und Gängen, Foyers, Wasch- und Umkleideräumen sowie auf Toiletten) gilt ebenfalls ein generelles Rauchverbot.
Bei Sitzungen und sonstigen dienstlichen Zusammenkünften hat die Sitzungsleitung durch eine entsprechende Pausengestaltung für einen Ausgleich der Belange von nicht rauchenden und rauchenden Personen zu sorgen.
Die Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 16.10.2006 in Kraft und wird nach zwei Jahren evaluiert. Gleichzeitig tritt die Dienstanweisung vom August 2004 außer Kraft. Mit freundlichen Grüßen, Rektor Prof. Dr. Nikolaus Risch, Kanzler Jürgen Plato."
Auch das Studentenwerk Paderborn schließt sich den Maßnahmen an: Geschäftsführer Johannes Freise freut sich über diese Entwicklung. Seit ca. einem Jahr ist das Verwaltungsgebäude des Studentenwerks rauchfrei und die Cafete erhielt im April 2006 vom Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen eine Auszeichnung als Cafe mit der besten Vorkehrung zum Nichtraucherschutz in Paderborn.
Für das Mensafoyer wurde ebenfalls mit dem beginnenden Wintersemester eine neue Lösung gefunden. Hier gilt ab jetzt die "Fetenregelung". Dieses bedeutet: Tagsüber ist das Mensafoyer komplett rauchfrei. Erst ab 18.00 Uhr darf geraucht werden. Mit dieser Regelung ist es möglich, den unterschiedlichen Nutzungen des Mensafoyers gerecht zu werden. Tagsüber gibt es keine Rauchbelästigung und abends können die Feten von den Studierenden wie gewohnt durchgeführt werden. Hier sah der nun ausscheidende AStA-Vorsitzender Jan D. Rieke wenig Chancen, auch die Feten in der Praxis rauchfrei durchzusetzen, so dass das Studentenwerk mit der "Fetenregelung" den Ansprüchen der Studierenden entgegen kam. Auch der neue AStA mit dem Vorsitzenden Ishaq Nasserry befürwortet diese Lösung.