Vom KMK-Rah­men­lehr­plan zum Bil­dungs­plan in NRW

Die Ausbildungsberufe und damit verbunden deren KMK-Rahmenlehrpläne (RLP) werden bundesweit neu geordnet. Mit der Neuordnung der Ausbildungsberufe ändern sich die Curricula. Dabei spielen die Interessen von Sachverständigen des Bundes und der Länder eine Rolle. Zudem müssen die Lernorte Betrieb und Berufsschule bei der Erarbeitung der RLP auf Bundesebene berücksichtigt werden. Anschließend werden auf Nordrhein-Westfalen (NRW)-Ebene länderspezifische Anpassungen in Form von Bündelungsfächern, Stundentafeln und Gesamtmatrizen vorgenommen. Vor der endgültigen Inkraftsetzung der Bildungspläne in NRW erfolgt eine Verbändebeteiligung. Alle Bundesländer, die in einem bestimmten Ausbildungsberuf ausbilden, entsenden ein KMK-RLP-Mitglied in den KMK-RLP-Ausschuss. NRW benennt ein Mitglied in den KMK-RLP-Ausschuss, das an der Erarbeitung des KMK-RLPs auf Bundesebene als NRW-Vertreterin fünf bis sieben RLP-Sitzungen, als auch an der Bildungsplanentwicklung für NRW beteiligt ist. Nachdem der KMK-RLP fertiggestellt ist, erfolgt in NRW eine Bildungsplansitzung zur Erstellung des Bildungsplans, bei der die Bündelungsfächer festgelegt, die Lernfelder der Gesamtmatrix zugeordnet und eine exemplarische Lernsituation für den neugeordneten Ausbildungsberuf besprochen werden. Die Bildung von Bündelungsfächern unterliegt folgenden Prämissen: mehrere Lernfelder werden zu Sinneinheiten zusammengeführt, jedes Lernfeld darf nur einem Bündelungsfach zugeordnet werden, die Bündelungsfächer sollen möglichst in allen Ausbildungsjahren unterrichtet werden und es dürfen zwischen drei und fünf Bündelungsfächer gebildet werden. Im Nachgang zu dieser Sitzung erstellt das KMK-RLP-Mitglied eine Beschreibung der Bündelungsfächer und die Stundentafel für den Bildungsplan in NRW wird angefertigt. Anschließend wird eine Einführungsveranstaltung für die Vorstellung des neuen Bildungsplans in NRW geplant, organisiert und durchgeführt. Wenn NRW die Federführung bei dem Neuordnungsverfahren hat, findet ein bundesweiter Workshop statt, sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Implementationsveranstaltung für die Lehrkräfte aus NRW. Bei folgenden Neuordnungsverfahren hatte NRW in den letzten Jahren die Federführung: Automobilkaufleute, Kaufleute im E-Commerce (neuer Ausbildungsberuf), Gebäudereiniger/-in, den technischen IT-Berufen und Maler/-in und Lackierer/-in.

Dieser Beitrag unterliegt gewissen Rahmenbedingungen, wie z. B. der Handreichung der KMK zur Entwicklung der KMK-Rahmenlehrpläne (KMK 2018), die Zeitschiene für ein Neuordnungsverfahren, der Runderlass zum Briefing der KMK-RLP-Mitglieder in NRW (BASS 2020) und der Rolle der Forscherin (Sloane 2017). Bei der detaillierten Beschreibung und Reflexion der Neuordnungsverfahren der Ausbildungsberufe in NRW handelt es sich um einen repetitiven, standardisierten Prozess, bei dem mögliche Verbesserungspotenziale identifiziert werden können.

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