Tarifvertrag und Vergütung
Bei der Universität Paderborn erhaltet Ihr während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Der TVA-L (Tarifvertrag für Auszubildende der Länder) regelt die Vergütung, den Urlaubsanspruch, Probezeit und einiges mehr.
Gültig ab 01.01.2020
1. Ausbildungsjahr | 1.036,82 |
2. Ausbildungsjahr | 1.090,96 |
3. Ausbildungsjahr | 1.140,61 |
4. Ausbildungsjahr | 1.209,51 |
Alle Angaben pro Monat und in Euro
Die Probezeit beträgt 3 Monate und der Jahresurlaub 30 Tage.