Rechte und Aufgaben

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern unter 18 Jahren und Azubis, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt. Die JAV wird in allen Belangen der genannten Jugendlichen und Auszubildenden einbezogen.

Die Aufgaben der JAV sind im Wesentlichen:

  • Klärung von Fragen bezüglich der Ausbildung bei der Dienststelle und Personalrat

  • Dafür Sorge zu tragen, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten werden.

  • Entgegennahme von Anregungen, Ideen und Verbesserungsvorschlägen.

  • Planung und Durchführung von Auszubildendenversammlungen.
  • Regelmäßige Teilnahme an Personalratsitzungen und Vierteljahresgesprächen. Versuch bei der Dienststelle eine Übernahme aller Azubis nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung zu erwirken.
  • Integration ausländischer Auszubildender

 

Rechte der Jugend- und Auszubildenden Vertretung

  • Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen

  • Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber

  • Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen

  • Abhalten von Sprechstunden

  • Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers

  • Freistellungen