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Dienstvereinbarungen werden zwischen dem Personalrat und der Dienststelle abgeschlossen. Sie werden immer dann getroffen, wenn die Sache, um die es geht, nicht bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag geregelt ist. Dienstvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Seiten zu unterzeichnen und von der Dienststelle in geeigneter Weise bekanntzumachen.

Siehe auch: § 70 LPVG