Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) des Landes NRW.

Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar:

  • der Mitbestimmung (§72 LPVG)
  • der Mitwirkung (§73 LPVG)
  • der Mitwirkung und Anhörung bei Kündigungen und Entlassungen (§74 LPVG)
  • der Anhörung (§75 LPVG)

Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung nach §72 LPVG unterliegt, kann sie nur mit Zustimmung des Personalrats getroffen werden. Diese können von der Vizepräsidentin der Universität erst nach der Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden.

Dazu gehören u. a.:

  • Personalangelegenheiten wie z. B. Einstellung, Beförderung, Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle mit Wechsel des Dienstortes, Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung, Versagung, Untersagung Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit
  • soziale Maßnahmen wie Gewährung und Versagung von Vorschüssen, Darlehen, Aufstellung von Sozialplänen etc.
  • Rationalisierungs- und Technologieangelegenheiten, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, wie z. B Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden,
    Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufes
  • soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über sonstige Maßnahmen wie
    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen; Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit;
    Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens in der Dienststelle
    Gestaltung der Arbeitsplätze
    Aufstellung des Urlaubsplanes und Festsetzung des Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und dem beteiligten Beschäftigen kein Einverständnis erzielt wird, usw.
 

Wir stärken gern den Rücken und stehen an Euer/Ihrer Seite.