PROMOS - The partial scholarship for study-related stays outside Europe
Paderborn University offers students the PROMOS scholarship programme (Programme to Increase Student Mobility) for semester and internship stays abroad outside Europe. This programme is supported by the DAAD and the BMBF. PROMOS is intended to support students at Paderborn University in successfully completing their study-related stay abroad and to enable significantly more mobility by funding shorter stays abroad (up to a maximum of six months).
PROMOS is the counterpart to the Erasmus+ programme, which in turn covers the European area. PROMOS has 2 application phases per year. The funding period is linked to the calendar year, i.e. you apply in the year in which you will be going abroad. This is a partial scholarship.
The University of Paderborn supports students with PROMOS:
- exchange semesters outside Europe
- Study-related internships in non-European countries
Who can apply?
Who can apply?
- Students at Paderborn University who have German citizenship or who have the same status as Germans according to § 8 paragraph 1 number 2 ff., paragraph 2, 2a and 3 BAföG
- Non-German students if they are enrolled in a degree programme at Paderborn University with the aim of obtaining a degree at Paderborn University or doing a doctorate at Paderborn University (home country residence excluded)
For what purpose?
- Students whose semester abroad at a non-European partner university of Paderborn University takes place within a calendar year and lasts at least 1 month but no longer than 6 months
- Students whose non-European stay abroad as part of a study-related internship takes place within a calendar year and lasts at least 1 month but no longer than 6 months
- Students who organise their semester abroad at a non-European university themselves (freemovers) and whose stay takes place within a calendar year and lasts at least 1 month but no longer than 6 months
Important information on the scholarship programme
Das PROMOS-Teilstipendienprogramm richtet sich an ordentlich immatrikulierte Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen aller Fachrichtungen der Universität Paderborn. PROMOS-Stipendiaten müssen während der Bewerbung wie auch für den Förderzeitraum einen entsprechenden Immatrikulationsnachweis vorlegen.
Die Höhe und Zusammensetzung der Förderung ist von der Kommissionsentscheidung, der Aufenthaltsdauer und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Teilstipendienrate/Reisekostenpauschale abhängig. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Eine Förderung durch PROMOS kann frühestens zum 1. Januar eines Jahres (auch rückwirkend) beginnen und endet spätestens zum 31. Dezember des selben Jahres. Das zur Verfügung stehende Budget für das Stipendienprogramm ändert sich in jedem Jahr, daher ist die Ausschreibung stets unter Vorbehalt.
Studierende, die bereits in einem früheren Ausbildungsabschnitt (z.B. während des Bachelorstudiums) mit einem PROMOS-Teilstipendium gefördert wurden, können in einem späteren Ausbildungsabschnitt (z.B. während des Masterstudiums) erneut eine Förderzusage für ein PROMOS-Teilstipendium bekommen. Auch innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können mehrere PROMOS-Teilstipendien miteinander kombiniert werden, wenn diese in der Summe den Gesamtförderzeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten.
Wichtig: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthaltes eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die Stipendiaten zur Ausreise angehalten. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.
Kombinierung von Stipendien: Neben dem PROMOS Stipendium wird auch das Cross Border Studies Stipendium der Phoenix Contact Stiftung über das International Office ausgeschrieben, das ebenfalls für den außereuropäischen Raum gedacht ist. Beide Stipendien können nicht kombiniert werden. Wenn Sie sich für beide Stipendien bewerben und eine Zusage für beide erhalten, müssen Sie sich für eines der beiden Stipendien entscheiden. Bei allen anderen Stipendienprogrammen, die nicht über das International Office vermittelt werden, empfehlen wir immer die jeweiligen Stipendiumsbedingungen zu studieren, um zu erfahren, ob eine Kombination mit anderen Programmen möglich wäre.
Pflichten des Stipendiaten
Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes muss jeder PROMOS-Stipendiat folgende Dokumente in digitaler Form im International Office einreichen:
- gestempelte und unterzeichnete Confirmation of Study bzw. Confirmation of Traineeship
- einen Erfahrungsbericht
Hinweis: Bei Nicht-Einreichung der o.g. Dokumente muss das PROMOS-Teilstipendium zurückgezahlt werden.
Sobald Sie wissen, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt aus persönlichen Gründen nicht antreten oder beenden können, ist der Stipendiengeber ebenfalls zu informieren.
Um bei der Vergabe der PROMOS–Teilstipendien höchstmögliche Neutralität zu gewährleisten, wird eine PROMOS-Auswahlkommission eingerichtet.
Diese wird bei der Entscheidung über die Stipendien folgende Kriterien beachten:
- formal korrekte, vollständige und ansprechende Bewerbungsunterlagen
- Qualifikation und Studienleistungen des Studierenden
- Sinnhaftigkeit und Zweck des geplanten Aufenthalts für das Studium und den weiteren Werdegang
- Vorhandene Sprachkenntnisse
- ausdruckstarke Darstellung der inneren Motivation
- Erläuterung des Studien- oder Praktikumsvorhabens
- soziale Aspekte zur Berücksichtigung: ErstakademikerIn in der Familie, Migrationshintergrund, Behinderungen, Studierende mit Kind
Achtung: Nicht vollständig oder nicht korrekt eingereichte Bewerbungsunterlagen können im Auswahlprozess leider nicht berücksichtigt werden.
Abgabe der Bewerbungsunterlagen
Studierende, die sich um ein PROMOS-Teilstipendium für ihren Auslandsaufenthalt bewerben möchten, reichen ihre vollständigen Bewerbungsunterlagenreichen innerhalb der angegebenen Fristen auf einem der folgenden Wege ein:
- persönliche Abgabe des Originals im Service Point des International Office
- als PDF-Dokument per Mail an: io-promos(at)zv.uni-paderborn(dot)de
- im Original per Post an: Universität Paderborn; Dez. 3.1 International Office; Stichwort PROMOS; Warburger Str. 100; 33098 Paderborn
Hinweis: Es gilt der Posteingangsstempel bzw. das Eingangsdatum der Bewerbungsmail. Nachträglich eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Wie geht es dann weiter?
- Studierende erhalten i.d.R. innerhalb einer Woche nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen eine Bestätigungsmail aus dem International Office.
- Die Bewerbungen werden im International Office hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und ihrer Förderwürdigkeit geprüft und anschließend an die PROMOS-Auswahlkommission weitergeleitet.
- Nach Auswahl der Stipendiaten durch die Auswahlkommission erhalten die BewerberInnen etwa 2 Monate nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist eine Rückmeldung zu ihrer Bewerbung aus dem International Office.
Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwandes bitten wir von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands abzusehen.
PROMOS-Teilstipendien umfassen unterschiedliche Förderpauschalen. Diese basieren auf festgesetzten länderspezifischen Fördersätzen des DAAD.
Hinweis: Die zugesprochenen Fördersummen entsprechen zumeist nicht dem vollen Zeitraum des Auslandsaufenthaltes und Ihrer Bewerbung, es handelt sich um ein Teilförderung.
Über die Vergabe der Stipendiengelder entscheidet eine Auswahlkommission.
Mögliche Förderung von Studienaufenthalten oder studienbezogenen Praktika:
- Monatliche Teilstipendienraten je nach Zielland
- Ggf. länderspezifische Reisekostenpauschale
Application documents to be submitted
Das PROMOS-Teilstipendienprogramm richtet sich an ordentlich immatrikulierte Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen aller Fachrichtungen der Universität Paderborn. PROMOS-Stipendiaten müssen während der Bewerbung wie auch für den Förderzeitraum einen entsprechenden Immatrikulationsnachweis vorlegen.
Die Höhe und Zusammensetzung der Förderung ist von der Kommissionsentscheidung, der Aufenthaltsdauer und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Teilstipendienrate/Reisekostenpauschale abhängig. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Eine Förderung durch PROMOS kann frühestens zum 1. Januar eines Jahres (auch rückwirkend) beginnen und endet spätestens zum 31. Dezember des selben Jahres. Das zur Verfügung stehende Budget für das Stipendienprogramm ändert sich in jedem Jahr, daher ist die Ausschreibung stets unter Vorbehalt.
Studierende, die bereits in einem früheren Ausbildungsabschnitt (z.B. während des Bachelorstudiums) mit einem PROMOS-Teilstipendium gefördert wurden, können in einem späteren Ausbildungsabschnitt (z.B. während des Masterstudiums) erneut eine Förderzusage für ein PROMOS-Teilstipendium bekommen. Auch innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können mehrere PROMOS-Teilstipendien miteinander kombiniert werden, wenn diese in der Summe den Gesamtförderzeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten.
Wichtig: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthaltes eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die Stipendiaten zur Ausreise angehalten. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.
Kombinierung von Stipendien: Neben dem PROMOS Stipendium wird auch das Cross Border Studies Stipendium der Phoenix Contact Stiftung über das International Office ausgeschrieben, das ebenfalls für den außereuropäischen Raum gedacht ist. Beide Stipendien können nicht kombiniert werden. Wenn Sie sich für beide Stipendien bewerben und eine Zusage für beide erhalten, müssen Sie sich für eines der beiden Stipendien entscheiden. Bei allen anderen Stipendienprogrammen, die nicht über das International Office vermittelt werden, empfehlen wir immer die jeweiligen Stipendiumsbedingungen zu studieren, um zu erfahren, ob eine Kombination mit anderen Programmen möglich wäre.
Pflichten des Stipendiaten
Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes muss jeder PROMOS-Stipendiat folgende Dokumente in digitaler Form im International Office einreichen:
- gestempelte und unterzeichnete Confirmation of Study bzw. Confirmation of Traineeship
- einen Erfahrungsbericht
Hinweis: Bei Nicht-Einreichung der o.g. Dokumente muss das PROMOS-Teilstipendium zurückgezahlt werden.
Sobald Sie wissen, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt aus persönlichen Gründen nicht antreten oder beenden können, ist der Stipendiengeber ebenfalls zu informieren.
Um bei der Vergabe der PROMOS–Teilstipendien höchstmögliche Neutralität zu gewährleisten, wird eine PROMOS-Auswahlkommission eingerichtet.
Diese wird bei der Entscheidung über die Stipendien folgende Kriterien beachten:
- formal korrekte, vollständige und ansprechende Bewerbungsunterlagen
- Qualifikation und Studienleistungen des Studierenden
- Sinnhaftigkeit und Zweck des geplanten Aufenthalts für das Studium und den weiteren Werdegang
- Vorhandene Sprachkenntnisse
- ausdruckstarke Darstellung der inneren Motivation
- Erläuterung des Studien- oder Praktikumsvorhabens
- soziale Aspekte zur Berücksichtigung: ErstakademikerIn in der Familie, Migrationshintergrund, Behinderungen, Studierende mit Kind
Achtung: Nicht vollständig oder nicht korrekt eingereichte Bewerbungsunterlagen können im Auswahlprozess leider nicht berücksichtigt werden.
Abgabe der Bewerbungsunterlagen
Studierende, die sich um ein PROMOS-Teilstipendium für ihren Auslandsaufenthalt bewerben möchten, reichen ihre vollständigen Bewerbungsunterlagenreichen innerhalb der angegebenen Fristen auf einem der folgenden Wege ein:
- persönliche Abgabe des Originals im Service Point des International Office
- als PDF-Dokument per Mail an: io-promos(at)zv.uni-paderborn(dot)de
- im Original per Post an: Universität Paderborn; Dez. 3.1 International Office; Stichwort PROMOS; Warburger Str. 100; 33098 Paderborn
Hinweis: Es gilt der Posteingangsstempel bzw. das Eingangsdatum der Bewerbungsmail. Nachträglich eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Wie geht es dann weiter?
- Studierende erhalten i.d.R. innerhalb einer Woche nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen eine Bestätigungsmail aus dem International Office.
- Die Bewerbungen werden im International Office hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und ihrer Förderwürdigkeit geprüft und anschließend an die PROMOS-Auswahlkommission weitergeleitet.
- Nach Auswahl der Stipendiaten durch die Auswahlkommission erhalten die BewerberInnen etwa 2 Monate nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist eine Rückmeldung zu ihrer Bewerbung aus dem International Office.
Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwandes bitten wir von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands abzusehen.
PROMOS-Teilstipendien umfassen unterschiedliche Förderpauschalen. Diese basieren auf festgesetzten länderspezifischen Fördersätzen des DAAD.
Hinweis: Die zugesprochenen Fördersummen entsprechen zumeist nicht dem vollen Zeitraum des Auslandsaufenthaltes und Ihrer Bewerbung, es handelt sich um ein Teilförderung.
Über die Vergabe der Stipendiengelder entscheidet eine Auswahlkommission.
Mögliche Förderung von Studienaufenthalten oder studienbezogenen Praktika:
- Monatliche Teilstipendienraten je nach Zielland
- Ggf. länderspezifische Reisekostenpauschale
Bitte fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen in einer PDF zusammen:
- PROMOS-Bewerbungsformular 2025
- Einwilligungserklärung Datenverarbeitung und Datenweitergabe PROMOS 2025
- Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache)
- Motivationsschreiben inkl. Beschreibung des Studienvorhabens (max. 2 DIN-A 4 Seiten, in deutscher Sprache)
- Immatrikulationsnachweis der Universität Paderborn
- Letter of Acceptance Ihrer Gasthochschule (Falls der "Letter of Acceptance" noch nicht vorliegt, kann dieser nachgereicht werden. Bitte weisen Sie dann in anderer Form nach, dass Sie an einer Gasthochschule angemeldet sind, z.B. durch die Nominierungsbestätigung der UPB.)
- Notenbestätigung (falls ein BA-Abschluss vorhanden ist, bitte zusätzlich ein detailliertes Zeugnis einreichen)
- Nachweis über die Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache. (Den Sprachnachweis können Sie entweder über ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, Cambridge, DELE, DELF/DALF, UNIcert®) oder das DAAD-Sprachzeugnis erbringen, erhältlich beim Zentrum für Sprachlehre. Andere Formen von Zertifikaten oder Bescheinigungen (z.B. das Abiturzeugnis) werden nicht für die Bewerbung anerkannt. Das DAAD-Sprachzeugnis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein. Die Gültigkeit der anderen Zertifikate entnehmen Sie bitte den Zertifikaten selbst. Sonderregelungen finden Sie erklärt in den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für ein Auslandssemester.
Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen vor der Abgabe sehr genau. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei Ihnen! Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden!
Bitte fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen in einer PDF zusammen:
- PROMOS-Bewerbungsformular 2025
- Einwilligungserklärung Datenverarbeitung und Datenweitergabe PROMOS 2025
- Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache)
- Motivationsschreiben inkl. Beschreibung des Studienvorhabens (max. 2 DIN-A 4 Seiten, in deutscher Sprache)
- Immatrikulationsnachweis der Universität Paderborn
- Praktikumsbestätigung des Praktikumsgebers
- Notenbestätigung (falls ein BA-Abschluss vorhanden ist, bitte zusätzlich ein detailliertes Zeugnis einreichen)
- Nachweis über die Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache. (Den Sprachnachweis können Sie entweder über ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, Cambridge, DELE, DELF/DALF, UNIcert®) oder das DAAD-Sprachzeugnis erbringen, erhältlich beim Zentrum für Sprachlehre. Andere Formen von Zertifikaten oder Bescheinigungen (z.B. das Abiturzeugnis) werden nicht für die Bewerbung anerkannt. Das DAAD-Sprachzeugnis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein. Die Gültigkeit der anderen Zertifikate entnehmen Sie bitte den Zertifikaten selbst. Sonderregelungen finden Sie erklärt in den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für ein Auslandssemester.
Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen vor der Abgabe sehr genau. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei Ihnen! Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden!
Application deadlines
For stays during | Application period |
---|---|
Summer Semester 2024 | December 22nd 2023 - February 2nd 2024 |
Wi/So 2024/25 | April 18th - June 06th 2024 |
Submission of application documents
Please submit the complete application documents, observing the deadlines indicated, by one of the following methods:
- handing in the original in the International Office (post box 1st floor, I building)
- by email to: io-promos(at)zv.uni-paderborn(dot)de
- by mail: University of Paderborn; Dec. 2.1 International Office; keyword PROMOS; Warburger Str. 100; 33098 Paderborn
The postmark or the date of receipt is valid.
Stefan Blecke
Room: | I4.213 |
Phone: | +49 (5251) 60 4615 |
E-Mail: | io-outgoing (at)zv.upb.de |
Office hours: | Upon request |