Schwer­be­hinder­ten­ver­tre­tung

„Wir wollen mehr Menschen mit Behinderung für uns gewinnen. Denn wir wollen und brauchen motivierte, gut ausgebildete und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Richtlinie stärkt nicht nur sie, sondern gleichermaßen auch uns als Arbeitgeber.“
(Minister Herbert Reul)

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung und Vertrauensperson der schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb. Sobald mindestens fünf schwerbehinderte Menschen im Betrieb beschäftigt sind, wählen diese einen Stellvertreter hinzu. Die SBV ist dazu angehalten, zur Erfüllung ihres Amtes eng mit dem Personalrat und der Verwaltung & Technik zusammenzuarbeiten, um optimale Arbeitsbedingungen für die Interessen der zu Vertretenden zu schaffen (z.B. Barrierefreiheit).

Die Schwerbehindertenvertretung wacht insbesondere darüber, dass der Arbeitgeber

  • die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen beachtet,
  • seine Verpflichtungen aus dem SGB IX einhält, zum Beispiel die Beschäftigungspflicht erfüllt,
  • Inklusionsvereinbarungen abschließt und
  • sie zur Beratung und Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen beteiligt.

Zur Zielgruppe der Schwerbehindertenvertretung gehören Wissenschaftler*innen mit Behinderung, Wissenschaftsassoziierte Beschäftigte mit Behinderung, Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Behinderung, Beschäftigte mit Behinderung aus Technik und Verwaltung und Auszubildende mit Behinderung.

  • Vermittlung zum BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Anerkennungsverfahren insbesondere bei Anträgen zur Feststellung eines Grades der Behinderung und Anträgen zur Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX, Änderungsverfahren bei Verschlimmerung der Behinderung oder Anträgen zur Teilrente, befristeten Rente, Teilzeit- oder Weiterbeschäftigung
  • Korrektive und präventive Arbeitsgestaltung, Unterstützung und Beratung z. B. zu Rehabilitationsmaßnahmen chronisch kranker Beschäftigter und der Prävention erkrankungsbedingter Arbeitsplatzgefährdung: Die Schwerbehindertenvertretung kann, sofern sie Kenntnis davon hat, Maßnahmen beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwerbehinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen den Arbeitsplatz zu erhalten. Beispiel dafür sind Anträge an das Integrationsamt auf Hilfen für die berufliche Weiterbildung oder gesundheitserhaltende Maßnahmen.
  • Einforderung von Nachteilsausgleichen und weiteren Leistungsansprüchen
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die SBV berät von Kündigung Betroffene während des Verfahrens.
  • Unterstützung und Beratung bei Konfliktsituationen, Mobbing und Diskriminierung. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen. Wenn diese Anliegen berechtigt erscheinen, verhandelt sie mit dem Arbeitgeber darüber und wirkt auf eine Lösung hin. Sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
  • Arbeitsplatzbegehungen zur Feststellung der Notwendigkeit von begleitender Hilfe einschließlich Arbeitsassistenz oder Optimierung der Arbeitsplatzausstattung
  • Teilnahme und Beratung bei Stellenbesetzungsverfahren, sofern sich Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen im Verfahren befinden

In den Eingangsbereichen zum Universitätsgelände befinden sich automatische Türöffner, die mit einem Schlüssel geöffnet werden können.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an:

Dezernat 5.2: Infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement
Andreas Schwaller - Raum: E 5.124 - Tel.: 05251/ 60-2508

Die Universitätsbibliothek bietet auf der Ebene 1 im Gebäude J, Raum 302, (J1.302) insgesamt 3 barrierefreie Einzelarbeitsplätze für Rollstuhlfahrer*innen.

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