Aufgaben des WPR
Als Personalrätinnen und Personalräte engagieren wir uns rund um Ihren Arbeitsplatz Hochschule. Der Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten (WPR) ist nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NW) Ihre Vertretung in vielfältigen Belangen gegenüber der Universität Paderborn als Arbeitgeberin.
Wir vertreten folgende Beschäftigtengruppen:
- wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeitende
- wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte (WHK)
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)
- Lehrbeauftragte ab einem Lehrumfang von 4 SWS
- Akademische Räte, Oberräte und Direktoren
- Studienräte im Hochschuldienst
- Beschäftigte im höheren Bibliotheksdienst
- Lektor*innen
- und Andere
Zu unseren gesetzlichen Aufgaben gehören beispielsweise die Überwachung bzw. Mitgestaltung von:
- Einstellungen, Befristungen, Verlängerungen und Kündigungen
- Arbeitszeitregelungen, Urlaubsregelungen
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Arbeitsmethoden und Kommunikationsnetze
- Dienstvereinbarungen
Der vollständige Katalog an Aufgaben ist in den §§ 72 und 73 LPVG NW nachzulesen.
Wir tagen wöchentlich jeweils donnerstags und behandeln alle aktuellen Vorlagen wie Einstellungsanträge, Verlängerungsanträge, Unfallanzeigen usw.
Bei dringenden Angelegenheiten tagen wir in Sondersitzungen.
Das Verfahren bei Mitbestimmung und Mitwirkung:
Der Arbeitgeber legt uns die angekündigte Maßnahme vor und der WPR hat 14 Tage Zeit darüber zu entscheiden, oder das vermittelnde Gespräch zu suchen.
Information der Beschäftigten
Wir informieren die Beschäftigten mittels unserer Homepage über wichtige Regelungen und Arbeitnehmerrechte.
Außerdem senden wir Infos über unseren Mail-Verteiler, in den alle automatisch mit der Einstellung aufgenommen werden.
Als WPR führen wir mindestens einmal im Jahr eine Personalversammlung durch. Darin berichten wir über unser Tätigkeiten, stellen uns der Diskussion und sammeln Anregungen für unsere Arbeit.