Stu­dentische Pro­jekte und Ideen ver­wirk­lichen – noch bis zum 31. Mai För­der­ung bean­tra­gen

Wie bereits in den vergangenen Jahren haben Studierende der Universität Paderborn die Möglichkeit, ihre Ideen und Projekte mithilfe einer finanziellen Förderung durch Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) des Präsidiums zu verwirklichen. Ob technische Ausstattung, eine Veranstaltungsreihe oder neue Sportgeräte: Unterstützt werden kann alles, was das Studium qualitativ verbessert. Viele studentische Gruppen wie beispielsweise das Campusradio „L'UniCo“, die American Football-Hochschulmannschaft „Paderborn UNIcorns“ oder das studentische „Programmkino Lichtblick“ haben die Chance bereits genutzt und konnten so u. a. die technische Ausstattung im Senderstudio verbessern, neue Trainingsgeräte und Trikots anschaffen oder Vorführlizenzen finanzieren.

Für Projekte mit Pilotcharakter steht den studentischen Projektgruppen eine Antragssumme in Höhe von insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Bedingung für die Förderung ist, dass es sich um fakultätsübergreifende Projekte/Projektgruppen handelt. Deshalb sollte die Interdisziplinarität ausdrücklich im Antrag beschrieben werden. Gegebenenfalls können auch Studierende unterschiedlicher Fakultäten als gemeinsame Antragssteller*innen auftreten.

Die Projektgruppen/Fachschaften können entsprechende Anträge über die Fakultäten bis zum 31. Mai bei der Kommission einreichen. Anträge sind zu richten an Frau Britta Götte, Dezernat 1 .3 (Britta.Goette@zv.upb.de).

Folgende Punkte müssen im Antrag enthalten sein:

  • persönliche Anrede der Mitglieder der zentralen QVM-Kommission
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme (Zielsetzung und Begründung)
  • Darstellung der Interdisziplinarität und Anmerkung, weshalb keine dezentralen Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind
  • Erläuterung, welche Schritte unternommen werden, um die Veranstaltung einer breiten Gruppe von Interessenten zugänglich zu machen
  • dezidierte Kostenaufstellung inkl. Angebote (Bruttobeträge in Euro)
  • Darstellung eines detaillierten Konzepts (z. B. Raumkonzept)
  • verantwortliche Hochschulmitarbeitende und Studierende
  • persönliche Unterschrift

Über die Vergabe der bereitgestellten Mittel berät die zentrale Qualitätsverbesserungskommission nach Ablauf der Frist und leitet diese zur endgültigen Entscheidung an das Präsidium weiter.