Update (Montag, 10. Februar, 8.40 Uhr):
Prüfungen ab 12 Uhr finden statt. Bis 12 Uhr gelten die unten aufgeführten Regelungen.
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Sehr geehrte Dekanin, sehr geehrte Dekane, sehr geehrte Leitungen der wissenschaftlichen Einrichtungen, sehr geehrte Personalräte, liebe Mitarbeiter*innen und liebe Studierende,
der Deutsche Wetterdienst warnt derzeit in ganz Deutschland und damit auch in NRW für Sonntagabend, für die Nacht von Sonntag auf Montag sowie für Montagvormittag vor „Sturmböen“, „schweren Sturmböen“ und „einzelnen orkanartigen Böen“, die auch am Montagmorgen in Paderborn noch für eine gefährliche Wetterlage sorgen könnten.
Derzeit bleibt uns leider nichts anderes übrig, als die Wetterlage sorgfältig zu beobachten.
Folgende Regelungen gelten:
a) Montagvormittag bis 12 Uhr
Angesichts der aktuellen Wetterlage in Paderborn und Umgebung hat die Hochschulleitung folgende Regelungen getroffen:
Für die Studierenden
Aufgrund der Unwetterwarnung durch das Orkantief „Sabine" werden alle Studierenden darauf hingewiesen, dass es in ihrer eigenen Verantwortung liegt, zu den Veranstaltungen zu erscheinen oder nicht. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht; dafür gelten die gleichen Regelungen bzgl. der Wiederholungsteilnahme wie für Prüflinge und Prüfer*innen.
Für Prüflinge und Prüfer*innen
Prüfungen mit Prüfungsbeginn vor 12 Uhr finden nicht statt. Diese Prüfungen werden nachgeholt.
Für die Mitarbeiter*innen
Beschäftigte der Universität Paderborn können selbst wählen, ob sie aus Sicherheitsgründen am Vormittag bis 12 Uhr zu Hause bleiben. Sie müssen dann aber die Hochschule und die Vorgesetzten informieren. Die ausgefallenen Arbeitszeiten können durch Urlaub oder Nacharbeit ausgeglichen werden.
b) Montag ab 12 Uhr
Bei anhaltender schlechter Wetterlage mit Sturm gelten die unter a) genannten Bedingungen. Ansonsten ist ab 12 Uhr normaler Betrieb. Die Information dazu wird spätestens um 11 Uhr am Montag auf unserer Homepage, über Twitter und Facebook bekanntgegeben. Sollte sich aufgrund der Kurzfristigkeit im Einzelfall eine Schwierigkeit ergeben, wird diese von den Entscheidungsträger*innen mit Wohlwollen gelöst.
Simone Probst
Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung