Die Hochschulleitung schreibt zur Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte an der Universität Paderborn Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der Förderung beträgt für das Grundstipendium drei Jahre und für das Abschlussstipendium bis zu ein Jahr.
Das Stipendium beträgt: 2.000 Euro pro Monat (ggf. zzgl. einer Kinderzulage)
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK).
Anträge können ausschließlich von Nachwuchswissenschaftler*innen selbst gestellt werden. Bei der Bewerbung auf ein Grundstipendium sollte der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung in der Regel nicht mehr als 15 Monate betragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens (Forschungsexposé, unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 Seiten) sowie Zeitplan und Literaturangaben)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der Betreuerin/ des Betreuers
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden (HZB, BSc., MSc.)
- Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (original unterzeichnet durch Antragsteller*in)
Die Universität Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen und bittet daher nachdrücklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung.
Von Doppelbewerbungen auf das Grundstipendium und Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung ist abzusehen.
Die Bewerbungsunterlagen sind mit Adressierung an die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, über das Dekanat der jeweiligen Fakultäten der Hochschule, einzureichen. Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen in schriftlicher und elektronischer Form (als eine PDF-Gesamtdatei) vor. Die dafür einzuhaltende Frist erfragen Sie bitte in Ihrem Dekanat. Die Bewerbungsunterlagen werden dann von dem jeweiligen Dekanat bis zum 28. Februar 2020 an die Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, weitergeleitet.
Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig in zwei aufeinanderfolgenden FK-Sitzungen (1. Vorauswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen; 2. Endauswahl: Einladung zur Präsentation des Promotionsvorhabens).
Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien. Diese finden Sie auch auf den Internetseiten der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs unter https://www.uni-paderborn.de/forschung/fk/.
Grundstipendien
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2020 (Ausschlussfrist)
Frühester Förderbeginn: 01. Juni 2020
Vorauswahl: 07. April 2020
Präsentationstermin: 19. Mai 2020 (Endauswahl)
Abschlussstipendien
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2020 (Ausschlussfrist)
Frühester Förderbeginn: 01. Juli 2020
Vorauswahl: 07. April 2020
Präsentationstermin: 16. Juni 2020 (Endauswahl)
Ansprechpartnerinnen Hochschulverwaltung (Dezernat 2):
Dr. Anke Backer: B2.232, Tel.: 05251 60-2563, E-Mail: backer(at)zv(dot)uni-paderborn(dot)de
Katharina Patz: B2.336, Tel.: 05251 60-5216, E-Mail: katharina.patz(at)zv(dot)uni-paderborn(dot)de