Die Hochschulleitung schreibt zur Promotionsförderung exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an der Universität Paderborn ein Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung aus. Das Genderstipendium ist für Frauen und Männer gleichermaßen gedacht. Eine Verlängerung der Förderungsdauer ist möglich.
Das Stipendium beträgt:
1.200 Euro pro Monat
(zzgl. eines Sachkostenzuschusses und ggf. zzgl. einer Kinderzulage)
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Anträge können ausschließlich von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern selbst gestellt werden. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung sollte in der Regel nicht mehr als 15 Monate betragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens (Forschungs-Exposé unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 Seiten) sowie Zeitplan und Literaturangaben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der Betreuerin/ des Betreuers
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden (HZB, BSc., MSc.)
- Einwilligungserklärung (original unterzeichnet)
Von Doppelbewerbungen auf das Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung und auf das Grundstipendium ist abzusehen.
Die Anträge sind der Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, jeweils in schriftlicher und elektronischer Form (als eine PDF-Gesamtdatei) einzureichen.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien im Bereich der Genderforschung.
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2019 (Ausschlussfrist)
Frühester Förderbeginn: 1. Juni 2019
Ansprechpartnerinnen Hochschulverwaltung (Dezernat 2):
Dr. Anke Backer: B2.232, Tel.: 05251 60-2563, E-Mail: backer@zv.uni-paderborn.de
Katharina Patz: B2.336, Tel.: 05251 60-5216, E-Mail: katharina.patz@zv.uni-paderborn.de