Prof. Dr. Winfried Schulze, Vorsitzender des Hochschulrats der Universität Paderborn, informiert jetzt über die Ausschreibung der Stelle der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Universität Paderborn und das weitere Verfahren: „Wir wollen das Verfahren offen und nachvollziehbar gestalten, soweit das bei einer „Personalangelegenheit“ möglich ist.“ Das Verfahren werde erstmals nach dem neuen NRW-Hochschulgesetz durchgeführt.
Eine paritätisch aus Mitgliedern von Hochschulrat und Senat besetzte sechsköpfige Findungskommission hat sich auf einen Ausschreibungstext verständigt, mit dem geeignete Kandidatinnen und Kandidaten angesprochen und zur Bewerbung aufgefordert werden sollen. Die Kommission hat beschlossen, die Stellenanzeige in dieser Woche in F.A.Z. und ZEIT sowie in der am Freitag erscheinenden Ausgabe der Deutschen Universitätszeitung DUZ zu veröffentlichen. Nach der Grundordnung der Hochschule beträgt die Amtszeit i. d. R. sechs Jahre; der Hochschulrat kann sie um höchstens zwei Jahre verlängern. Eine Wiederwahl sei zulässig.
Prof. Schulze zum Zeitplan: „Nach Ablauf der sechswöchigen Bewerbungsfrist wird die Findungskommission erneut zusammenkommen und eine Vorauswahl der in Betracht kommenden Kandidatinnen und Kandidaten treffen. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kommen, werden dann Mitte September zu einem gemeinsamen Hearing von Hochschulrat und Senat eingeladen. Der Hochschulrat wird spätestens in der ersten Oktoberhälfte die Wahl der neuen Präsidentin bzw. des neuen Präsidenten durchführen.“