Die Mitgliedergruppe der Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich mit dem Regierungsentwurf vom 25.3.2014 für ein "Hochschulzukunftsgesetz" in Nordrhein-Westfalen ausführlich befasst und Experten des Hochschulrechts angehört. Die Mitgliedergruppe Universitäten ist bestürzt über den Versuch des massiven Eingriffs des Landes in die Wissenschaftsfreiheit sowohl in der Forschung wie in der Lehre. Hohe Regelungsdichte und überbordende Bürokratisierung kennzeichnen diesen Entwurf. Das Gesetz wird die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen gefährden. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund ihrer außerordentlich positiven Leistungsentwicklung in den zurückliegenden Jahren (Bewältigung doppelter Abiturjahrgänge, deutlicher Anstieg der Forschungsstärke), die sie in Eigenverantwortung erzielt haben.
Die Zukunftsfähigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ist, auch im Hinblick auf Wohlstand und Arbeitsplätze, in besonderem Maße abhängig von der Innovationskraft der Wissenschaft. Die hier vorgezeichnete Entwicklung birgt ein Risiko für den gesamten Wissenschaftsstandort Deutschland. Die Hochschulrektorenkonferenz wird sich deshalb anlässlich ihrer Mitgliederversammlung im Mai erneut mit diesem Regierungsentwurf beschäftigen und über weitere Aktivitäten entscheiden. Die Mitgliedergruppe Universitäten erwartet von der nordrhein-westfälischen Landesregierung und dem Parlament eine Abkehr von diesem für alle Hochschulen schädlichen Irrweg.
Stefanie Schulte-Austum
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
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