NRW-Uni­versitätslei­tun­gen zum Hoch­schulzukun­fts­ge­setz – Aus­führ­liche Stel­lung­nahme über­sandt

Die Hochschulleitungen der nordrhein-westfälischen Universitäten haben heute ihre ausführliche Stellungnahme zum schriftlich vorliegenden Referentenentwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes (vom 12.11.2013) dem Wissenschaftsministerium (MIWF) übermittelt. Hierfür wurde der Referentenentwurf eingehend analysiert und mit hochschulrechtlicher Expertise geprüft.

Die Hochschulleitungen betonen, dass sich die Universitäten unter den Strukturen des bestehenden Hochschulrechts und der Gestaltungsfreiheit sehr gut entwickelt haben. Daher halten sie weiterhin eine unabhängige Evaluation des aktuellen Hochschulgesetzes für angemessen, wie es auch § 83 des derzeit gültigen Hochschulgesetzes vorsieht.

Frau Professor Gather, die Vorsitzende der LRK NRW, dazu: „Die Universitätsleitungen begrüßen die Gelegenheit, ihre Positionen zum vorliegenden Referentenentwurf in den Diskussionsprozess einbringen zu können. Wir hoffen nun, kritisch gesehene Punkte weiter gemeinsam zu diskutieren und nach Lösungen in der Sache zu suchen.“

Als besonders kritisch sehen die Universitäten:

  • die Sanktionsmöglichkeit des MIWF, Teile des vom (Haushalts-)Gesetzgeber bewilligten Landeszuschusses einer Hochschule vorzuenthalten, wenn sie bestimmten Vorgaben oder Informationsgesuchen nicht nachkommt.
     
  • die Rahmenvorgaben, die in sämtliche Personal-, Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten bis auf die Detailebene eingreifen und damit Beschlüsse von Universitätsgremien und -organen außer Kraft setzen können.
     
  • die Möglichkeit des MIWF, einem Fachbereich das Promotionsrecht zu entziehen.

Ziel- und Leistungsvereinbarungen:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und der weiteren Unbestimmtheit sehen sich die Universitäten des Landes weiterhin nicht in der Lage, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für 2014-2015 mit dem Wissenschaftsministerium zu unterzeichnen. Bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen handelt es sich um Vereinbarungen, die zwischen Land und Hochschulen jeweils für zwei Jahre geschlossen werden. Darin werden Entwicklungen in den Bereichen Forschung und Lehre, Gleichstellung, Internationalisierung, Transfer oder Diversity Management verabredet.

Die Vorsitzende der LRK NRW erklärt dazu: „Durch die Novellierung des Hochschulgesetzes, das im Herbst in Kraft treten soll, sind den Universitäten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihre finanziellen Handlungsspielräume, unter denen sie in den nächsten Jahren agieren müssen, nicht bekannt. Daher können wir die Zielvereinbarungen derzeit nicht unterschreiben.“

Die <link fileadmin aktuelles pressefotos februar lrk_nrw_informiert_-_nrw-universitaetsleitungen_zum_hochschulzukunftsgesetz.pdf _blank>ausführliche Stellungnahme der Hochschulleitungen der NRW-Universitäten ist angefügt und steht auf der Webseite der LRK NRW online zur Verfügung.
 

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