Neues Hoch­schul­ge­setz: NRW-Uni­versitäten enttäuscht

Der Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes ist den Universitäten seit Dienstagabend (12.11.2013) bekannt. Das Papier ist äußerst komplex und sehr umfangreich. Nach einem über zweijährigen Diskussionsprozess mit der Landesregierung müssen die Universitäten nun feststellen, dass ihre konstruktive Mitarbeit keinerlei Niederschlag im Gesetzentwurf gefunden hat.

Ohne eine abschließende Prüfung und Bewertung in der Kürze der Zeit vorgenommen zu haben, scheint der Entwurf ein klarer Rückschritt im Vergleich zum aktuell gültigen und gut funktionierenden Gesetz zu sein. Dieses hat den Hochschulen ermöglicht, ihre Verantwortung im Hochschulbereich aktiv wahrzunehmen und ihren gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen. So steigerten sie ihre Leistungen in Lehre und Forschung erheblich, stellen eine ausgewogene Fächervielfalt zur Verfügung und meistern die enormen Herausforderungen, die mit den deutlich gestiegenen Studierendenzahlen und der Reform der Studiengänge verbunden sind. Aus diesem Grund erscheint der erkennbare hochschulpolitische Richtungswechsel des Referentenentwurfs unmittelbar nach der Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs durch die Universitäten unangebracht.

Prinzipiell kann keine Rede davon sein, dass die hochschulpolitische Steuerfähigkeit des Landes durch die Autonomie der Hochschulen beeinträchtigt wird. Die Landesregierung besitzt bereits jetzt wirksame Steuerungsinstrumente, die ihr jederzeit erlauben, landesplanerische Aspekte durchzusetzen. Auch im aktuellen Hochschulgesetz prägt eine aktive Kooperation und enge Abstimmung die Zusammenarbeit von Land und Hochschulen. Vor diesem Hintergrund ist es für die NRW-Universitäten völlig unverständlich, warum das bewährte Modell durch ein Hochschulgesetz abgelöst werden soll, das nun wieder durch höhere Regelungsdichte und mehr staatliche Lenkung geprägt ist. Eine solche grundlegende Gesetzänderung ist nicht notwendig.

Außerdem ist es den Hochschulen innerhalb der gesetzten Frist bis zum 07.01.2014, die angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels außerordentlich knapp bemessen ist, nicht möglich, alle Gremien und Gruppen bei der Erarbeitung einer Stellungnahme einzubeziehen und deren Mitwirkungsrechte sicherzustellen. Daher verlangen die Universitäten für ihre Stellungnahmen von der Wissenschaftsministerin zuallererst eine angemessene Fristsetzung bis Mitte Februar 2014.
 

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