Das Rektorat der Universität Paderborn vergibt jährlich Preise an Nachwuchswissenschaftler/innen, die ihr Promotionsverfahren mit „summa cum laude“ bzw. „mit Auszeichnung“ abgeschlossen haben. Die Dauer der Promotionszeit, ggfls. erfolgte Veröffentlichungen und das Alter der Promovierten werden als weitere Beurteilungskriterien berücksichtigt.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind auf Vorschlag des betreuenden Hochschullehrers bzw. Hochschullehrerin in doppelter Ausfertigung einzureichen:
1. Exemplar der Dissertation,
2. Kopie der Promotionsurkunde,
3. Abgabedatum der Dissertationsarbeit,
4. Lebenslauf,
5. Kopien der Gutachten.
Die Preise sind Leistungsprämien, deren Annahme keine Verpflichtung der Ausgezeichneten begründet. Das Preisgeld beträgt maximal 10.000,00 Euro. Es können mehrere Preise vergeben werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2006. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Vorschläge sind an das Dezernat 2.4, Zimmer B 3. 244, der Hochschulverwaltung zu richten.
Über die Vergabe beschließt das Rektorat in freier Bewertung der eingereichten Bewerbungen auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und unter Hinzuziehung der Frauenbeauftragten.