Aus­s­chreibung von Preis­en der Uni­versitäts­gesell­schaft für heraus­ra­gende Ab­schlus­sarbeiten aus dem Jahr 2010/2011

Auf Vorschlag der Universität Paderborn zeichnet die Universitätsgesellschaft Studierende aus, die im Zeitraum vom 1. November 2010 bis zum 31. Oktober 2011 eine herausragende Staatsexamens-, Magister-, Diplom- oder Masterarbeit abgeschlossen und sämtliche Prüfungsleistungen erbracht haben. Das Niveau der Arbeiten muss deutlich über dem Niveau vergleichbarer Abhandlungen liegen und möglichst die Note 1,0 aufweisen. Eine angemessene Studiendauer bzw. Bearbeitungszeit wird als weiteres Beurteilungskriterium berücksichtigt. In der Regel sollte die Studiendauer die Regelstudienzeit zzgl. zwei Semester nicht überschreiten.

Durch die Annahme der mit der Auszeichnung verbundenen Prämie gehen die Ausgezeichneten keine Verpflichtungen ein.

Der Preis ist dotiert mit jeweils 1.300,00 Euro.

Vorschlagsberechtigt ist jede Gutachterin bzw. jeder Gutachter der in Frage kommenden Arbeiten. Folgende Bewerbungsunterlagen sind in doppelter Ausfertigung einzureichen:

  1. Exemplar der Arbeit,
  2. Kopie des Hochschulzugangs- und des abschlusszeugnisses,
  3. Nachweis über die Dauer des Studiums (z.B. Bachelor, Master, Diplom),
  4. Lebenslauf und
  5. ausführliche Begründung oder ggf. ein Gutachten, das ein Urteil über die Preiswürdigkeit der Abhandlung ermöglicht
  6. ein weiteres Gutachten einer/eines Wissenschaftlerin/Wissenschaftlers aus dem engeren Fachgebiet der vorgeschlagenen Abschlussarbeit.

Die Vorschlagsfrist endet am 31. Oktober 2011. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Vorschläge sind an das Dezernat 2.2, Zimmer B 2-339, der Hochschulverwaltung zu richten. Die Vergabe erfolgt in den Kategorien:

1. Ingenieur- und Naturwiossenschaften: 1. Preis mit 1.300,00 Euro

2. Geistes- und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftswissenschaften: 1. Preis mit 1.300,00 Euro

Über die Vergabe in den Kategorien beschließt das Präsidium in freier

Bewertung der eingereichten Arbeiten auf Empfehlung der Kommission für

Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und unter Hinzuziehung der

Frauenbeauftragten. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Preis in einer

Kategorie nicht zu vergeben oder je Kategorie mehr als einen Preis zu

verleihen.