Der Hochschulratsvorsitzende der Universität Paderborn, Prof. Dr. Winfried Schulze, sieht fast vier Jahre nach Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen die Hochschulen im Land gut gerüstet im nationalen und europäischen Wettbewerb. Angesichts der positiven Entwicklungen durch eine zunehmende Professionalisierung der Hochschulleitungen und Etablierung eigener Forschungsprofile sollte auch die neue Landesregierung nicht mehr von diesem erfolgreichen Modell abrücken, so Schulze bei einem Vortrag an der Universität Paderborn.
Zwar könne wegen der überwiegend staatlichen Finanzierung der Begriff autonome Hochschule nur relativ gesehen werden, doch sei es in großen Teilen gelungen, die Hochschulen aus der staatlichen Detailsteuerung zu entlassen. Schulze: „Die Hochschulen können ein eigenes Forschungs-, Lehr- und Personalprofil ausbilden und dazu ihre Mittel entsprechend einsetzen.“
Es könne aber autonome Hochschulen nicht ohne Hochschulräte geben, so Schulzes These. Diese fungierten analog zu Aufsichtsräten in Wirtschaftsunternehmen als eine Kontrollinstanz, die nach dem Verzicht des Staates auf Detailsteuerung die Verbindung zwischen den gesellschaftlichen Interessen und den Hochschulen herstellen müsse. Zu diesem Zweck forderte Schulze auch eine Rechenschaftspflicht der Hochschulräte gegenüber dem Landesparlament. Dabei gehe es weniger um eine Detailkontrolle der Arbeit des Hochschulrats als um die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung, die dieser gegenüber dem Land und seinen Bürgern trage. „Dieser blinde Fleck in der Hochschulgesetzgebung wiegt umso schwerer, als immer wieder Kritik an der Legitimation der Hochschulräte und der Effektivität ihrer Aufgabenwahrnehmung laut wird.“
Die oft geäußerte Kritik, Hochschulräte seien wirtschaftsnah oder „Spielbälle in der Hand starker Rektoren oder Kanzler“, hat sich laut Schulze nicht bestätigt. Für deren Besetzung forderte er engagierte Persönlichkeiten, die „über die richtige Mischung von wissenschaftlicher, managerialer und regionaler Kompetenz verfügen, um die Positionierung der Hochschule im Markt und ihre Binnenstruktur erkennen und steuern zu können“.
Nach dem nordrhein-westfälischen Hochschulfreiheitsgesetz berät der Hochschulrat das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Schulze selbst, emeritierter Geschichtsprofessor der LMU-München, ehemaliger Vorsitzender des Wissenschaftsrates und Leibniz-Preisträger, ist seit 2007 Vorsitzender des Hochschulrats der Universität Paderborn.