Erklärung des Rek­t­ors der Uni­versität Pader­born, Prof. Dr. Nikolaus Risch, die er heute, Freit­ag, 24. Feb­ru­ar 2006, um 14.40 Uhr den Be­set­zern per­sön­lich ver­lesen und schrift­lich zur Ver­fü­gung ges­tellt hat.

Rektor und Kanzler wissen sich in dieser Haltung von den Fakultäten und der Verwaltung gestützt.

 

Die Erklärung im Wortlaut:

„Der Rektor                                                                                           24. Februar 2006
Nikolaus Risch

 

Am vergangenen Samstag habe ich schriftlich auf 6 Fragen geantwortet, mit der von Ihnen schriftlich bestätigten Erwartung, dass anschließend eine realistische Chance besteht, dass Sie sehr zeitnah B2 räumen.
Dazu haben wir am Sonntag ein über 3-stündiges Gespräch geführt.
Ich habe alle Ihre Fragen und Forderungen soweit erfüllt, wie es irgendwie möglich ist. Nicht möglich ist es, dass ich Zusagen mache, die gegen Gesetze verstoßen bzw. Zusagen, die ich nicht einhalten kann, weil mir die Befugnisse oder Möglichkeiten fehlen.
Auf Ihre Antwort darauf habe ich trotz zwischenzeitlicher Zusagen von Ihrer Seite wiederholt sehr lange warten müssen.
Vor allem aber liegt mir keine Antwort bezüglich der von Ihnen in Aussicht gestellten freiwilligen Auflösung vor.
Ich bin sehr enttäuscht, denn ich habe fest damit gerechnet, dass wir zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen. Dafür habe ich nach innen und nach außen alles getan.

Die jetzige Situation ist für mich neu und überraschend und ich möchte Folgendes erklären:

Leider musste ich die Überzeugung gewinnen, dass wir in der bisherigen Konstellation in eine Sackgasse geraten sind.

Ich sehe es als meine Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber an - und verstehen Sie das bitte als sehr ernst gemeinte Mitteilung:
Was Sie hier seit einer Woche tun, ist eine massive Störung der Arbeit der Universität und erzeugt einen schweren ideellen, finanziellen und auch psychischen Schaden. Es geht in der Konsequenz schon jetzt zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mittel- und langfristig aber vor allem um einen erheblichen Schaden für die Studierenden dieser Universität  -  und das sind fast 15.000.

Ihre Aktionen sind illegal und erfüllen den Tatbestand des Hausfriedensbruchs.

Ich fordere Sie nachdrücklich auf, sich umfassend zu informieren (also auch an neutralen Stellen), welche Konsequenzen ein Straftatbestand Hausfriedensbruch für Sie persönlich und individuell bedeuten kann. Sagen Sie bitte irgendwann nicht: „Das habe ich nicht gewusst“.

Rektor und Kanzler wissen sich in dieser Haltung von den Fakultäten und der Verwaltung gestützt.“