Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der Förderung beträgt für das Grundstipendium zwei Jahre und für das Abschlussstipendium sechs Monate; eine Verlängerung ist jeweils möglich.
Die Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium beträgt 1.000,-€ monatlich (ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags). Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Anträge können von den wissenschaftlichen Nachwuchskräften gestellt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
- Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Universität Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, und bittet daher nachdrücklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung. Die Anträge sind über die Dekaninnen bzw. Dekane der jeweiligen Fakultäten der Universität Paderborn an die Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, einzureichen. Weitere Informationen sind den Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien der Universität Paderborn zu entnehmen:
http://www.uni-paderborn.de/fileadmin/fk/VergabeRilisGraf_rd.pdf
Bewerbungsschluss: 31. März 2008
Beginn der Förderung: 01. Juni 2008
Weitere Auskünfte können bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke Backer, B 2-229, Tel.: 05251 60 - 2563, eingeholt werden.