Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ein zweijähriges Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung aus. Eine Verlängerung der Förderungsdauer ist möglich.
Die Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium beträgt 1.000,- € monatlich (ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags).
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Anträge können ausschließlich von jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern gestellt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
- Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Anträge sind der Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, einzureichen.
Weitere Informationen sind den Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien im Bereich der Genderforschung der Universität Paderborn (i. d. F. v. 14.02.2006) zu entnehmen:
Bewerbungsschluss: 31. März 2008
Beginn der Förderung: 01. Juni 2008
Weitere Auskünfte können bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke Backer, B 2-229, Tel.: 05251 60 - 2563, eingeholt werden.