För­der­mit­tel im Rah­men des Gleich­stel­lungs­kon­zepts

Förderlinie 2: Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen

Zur Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen an der Universität Paderborn hat das Präsidium im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts einen Pool für WiMi-Stellen eingerichtet. Ziel des Programms ist die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. 

Antragsberechtigt im Programm sind Juniorprofessorinnen bzw. Postdoktorandinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn. Im Rahmen der Maßnahme können Antragstellerinnen einmalig für 12 Monate eine WiMi-Stelle (TV-L E 13, 100 %) zu ihrer Unterstützung erhalten.

Anträge in dieser Programmlinie sind in Abstimmung mit Antragstellungen in den Förderprogrammen „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" und „Einrichtung eines WiMi-Stellen-/Personalmittelpools für Absolventinnen" als Gesamtpaket seitens der Fakultäten beim Präsidium vorzulegen, das über die Vergabe der Mittel entscheidet. Anträge können jeweils über die Dekanate bis zum 15.10. eines jeden Jahres dem Präsidium vorgelegt werden. Die fakultätsspezifischen Einreichungsfristen für die fakultätsinterne Vorauswahl werden von den Dekanaten bekanntgegeben. Der Beschäftigungsbeginn der geförderten WiMi-Stelle soll in der Regel  innerhalb der nächsten 6 Monate nach dem Antragstermin erfolgen. Eine Teilung bzw. Streckung der  Finanzierung ist nicht vorgesehen.

Bei mehreren Anträgen einer Fakultät ist seitens der Fakultät eine Priorisierung vorzunehmen. Diese Empfehlungsliste (max. drei Vorschläge) an das Präsidium soll von der Fakultät unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet werden.

Die antragstellenden Juniorprofessorinnen sollen in ihrer Fakultät das Promotionsrecht besitzen oder den Postdoktorandinnen soll in ihrer Fakultät das Promotionsrecht zugesprochen werden (z. B. Einzelfallentscheidung).

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges
  2. Zeugnisse
  3. Publikationsverzeichnis
  4. Angaben über das Forschungsvorhaben
  5. Konzept zum Einsatz der beantragten WiMi-Stelle
  6. Weiterfinanzierungskonzept für die beschäftigte Person

Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr.

Am Ende der Förderung ist gegenüber dem Präsidium über den Stand des Forschungsvorhabens zu berichten. Zudem ist über den Stand des Promotionsvorbereitung der eingestellten Person sowie über deren Weiterfinanzierung zu berichten.

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