Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulangehörigen mit Kind(ern) infolge der Corona-Pandemie
Infolge der Corona-Pandemie waren Hochschulangehörige mit Kind(ern) durch die fehlende Kinderbetreuung und das zusätzliche Homeschooling besonderen zeitlichen Mehrfachbelastungen ausgesetzt, hinzu kam die Umstellung auf den digitalen Lehrbetrieb. Auch Hochschulangehörige mit pflegebedürftigen Anghörigen war während dieser Zeit ebenfalls starken Beanspruchungen ausgesetzt.
Durch folgende Angebote wurden Hochschulangehörige während der Corona-Pandemie unterstützt.
- Hilfskraftmittel zur Umsetzung der Lehre
- Babysitter*innenvermittlung
- Erstattung von Betreuungskosten für Student*innen in Prüfungsverfahren
- Ferienfreizeitangebote
- Coachings zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in digitaler Form
Das FamilienServiceBüro vermittelt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der PUKi Babysitter*innen, deren Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit im Vorfeld erhoben wurde. So können die Bedarfe der Eltern möglichst passgenau erfüllt werden. Wenn Sie eine*einen Babysitter*in suchen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das FamilienServiceBüro (Barbara Pickhardt). Bitte nennen Sie Ihre zeitlichen Bedarfe und ggf. Besonderheiten, die es bei der Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu beachten gilt.
Bei Bedarf kann auch ein Termin per Mail für ein Beratungsgespräch vereinbart werden.
Jedes Jahr werden in den Oster-, Sommer- und Herbstferien Ferienfreizeiten für Kinder von Hochschulangehörigen angeboten (Halbtags- und Ganztagsangebote).
Weitere Informationen zu den aktuellen Angeboten der Ferienfreizeit finden Sie auf unserer Website.
Student*innen, die sich in einem Prüfungsverfahren befinden, können Kosten für private Kinderbetreuung erstattet bekommen, um sich intensiv auf die Prüfung vorbereiten zu können. Erstattet werden max. 5 Betreuungstage (bis zu 6 Stunden). Die Betreuungskosten werden für Kinder bis 12 Jahre sowie für Kinder mit besonderem Förderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht erstattet. Es können sowohl die Kosten für Babysitter*innen/Betreuungspersonen erstattet werden, die selbst organisiert werden, als auch für Babysitter*innen/Betreuungspersonen, die durch das FamilienServiceBüro vermittelt werden. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Anmeldung der Betreuungsperson bei der Minijobzentrale oder die Anmeldung einer Selbstständigkeit.
Studierende Eltern, die ein Jahreseinkommen von unter 25.000 Euro haben und somit keine Kita-Beiträge zahlen, können die Kosten, die durch die Meldung bei der Minijobzentrale entstehen, erstattet bekommen. Das FamilienServiceBüro berät bei Fragen zur Anmeldung von Babysitter*innen/Betreuungspersonen bei der Minijobzentrale.
Die Erstattung von Kinderbetreuungskosten kann bis zum 30.09.2021 (Laufzeit der Corona-Pandemie-Hochschulverordnung) beantragt werden.
Nähere Informationen zur Maßnahme
Formular zur Erstattung der Kinderbetreuungskosten
Antragstellung bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Irmgard Pilgrim
Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase (Promovend*innen, Postdocs und Juniorprofessor*innen) und LfbA`s können die Finanzierung einer studentischen Hilfskraft (SHK/WHB) zur Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der Lehre für das Sommersemester 2021 beantragen. Finanziert werden für drei Monate im Zeitraum März 2021 bis Juni 2021 bis zu 9,5 Stunden pro Woche.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen und LfbA`s mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren oder einem Kind mit besonderem Förderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht oder mit Pflegeverantwortung.
Weitere Informationen und die Antragsmodalitäten finden Sie hier.
Antragstellung bis zum 1. März 2021 bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Irmgard Pilgrim, irmgard.pilgrim(at)upb(dot).de.