Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und der Hochschulverwaltung

Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten kooperieren mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule und vertreten sie in den jeweiligen Bereichen. Sie werden von den Frauen der jeweiligen Einrichtungen für 4 Jahre gewählt.

Einen Leitfaden für die dezentrale Gleichstellungsarbeit finden Sie hier.