Fördermittel im Rahmen des Gleichstellungskonzepts
Förderlinie 1: Einrichtung einer WiMi-Stelle/eines Personalpools für Absolventinnen
Zur Förderung der besten Absolventinnen hat das Präsidium der Universität Paderborn im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts einen Personalmittelpool eingerichtet. Hieraus ist pro Jahr die Finanzierung von ca. fünf Stellen für wissenschaftliches Personal (TV-L E 13, 100 %) als Anschubfinanzierung zur Erarbeitung eines Promotionsthemas für ein Jahr möglich.
Förderberechtigt sind Absolventinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn, die sich auf eine Promotion an der Universität Paderborn vorbereiten. Das Vorschlagsrecht liegt bei den betreuenden Professor*innen. Pro Antragstermin kann je Fakultät mindestens eine Absolventin gefördert werden. Beantragt werden können Personalmittel in Höhe von bis zu einer Stelle (TV-L E 13, 100 %). Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr.
Anträge in dieser Programmlinie sind in Abstimmung mit Antragstellungen in den Förderprogrammen „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" und „Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen" als Gesamtpaket seitens der Fakultäten beim Präsidium vorzulegen, das über die Vergabe der Mittel entscheidet. Anträge können jeweils über die Dekanate bis zum 15.10. eines jeden Jahres dem Präsidium vorgelegt werden. Die fakultätsspezifischen Einreichungsfristen für die fakultätsinterne Vorauswahl werden von den Dekanaten bekanntgegeben. Bei mehreren vorliegenden Anträgen ist seitens der Fakultät eine Priorisierung vorzunehmen. Diese Empfehlungsliste (max. 3 Vorschläge) an das Präsidium soll von der Fakultät unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet werden. Die Absolventinnen sollen in der Regel in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen. Die Förderung dient als Anschubfinanzierung zur Vorbereitung auf die Promotion.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Skizze eines möglichen Promotionsthemas
- Konzept zur angestrebten Weiterfinanzierung unter Berücksichtigung des WissZeitVG (Zeitplan und Art der angestrebten Weiterförderung)
- Lebenslauf
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Eine Förderung können Absolventinnen erhalten, die Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen, die insgesamt über den durchschnittlichen Anforderungen liegen, und die sich auf die Promotion vorbereiten. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung kann bis zu einem Jahr betragen.
Eine Unterstützung kann nicht bewilligt werden, soweit die zu fördernde Absolventin für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung von öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtung erhält oder erhalten hat.
Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr.
Dem Präsidium ist nach Ende der Förderung ein Bericht über den Stand der Promotionsvorbereitung und der Weiterfinanzierung vorzulegen.