Aus­s­chreibung eines Pro­mo­tionss­ti­pen­di­ums im Bereich der Gender­forschung der Uni­versität Pader­born in 2013

Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ein zweijähriges Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung aus. Eine Verlängerung der Förderungsdauer ist möglich.

Die Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium beträgt 1.000,- € monatlich (zzgl. eines Sachkostenzuschusses und ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags).

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Anträge können ausschließlich von jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern selbst gestellt werden. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung sollte in der Regel nicht mehr als ein Jahr betragen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
     
  2. Lebenslauf
     
  3. Befürwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
     
  4. Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers
     
  5. Kopie des Abschlusszeugnisses

Die Anträge sind der Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, jeweils in schriftlicher und elektronischer Form (als eine PDF-Gesamtdatei) einzureichen.

Weitere Informationen sind im Internet unter

http://www.uni-paderborn.de/fileadmin/uni-homepage/organisation/fk/VergabeRilisGradfoerdGender__09.11.10_.pdf

erhältlich.

Bewerbungsschluss: 31. März 2013   

Beginn der Förderung: 1. Juni 2013

 
Weitere Auskünfte können bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke Backer, B 2-232, Tel.: 05251 60-2563, eingeholt werden.