Überlastungsanzeige (auch Gefährdungsanzeige)
Die Überlastungsanzeige ist im Arbeitsrecht und im Arbeitsschutz eine Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, in der Gefahren oder Gefährdungen angezeigt werden, die entweder die eigene Gesundheit oder die Qualität der Arbeitserbringung gegenüber Dritten (z.B. Arbeitskollegen, Kunden) betreffen. Überlastungsanzeigen leisten einen aktiven Beitrag zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden, sowie zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Arbeitgebers. Sie ist sowohl Recht als auch Pflicht des überlasteten Arbeitnehmers, um den Arbeitgeber vor Schaden zu bewahren. Die Überlastungsanzeige wird insbes. im Arbeitsschutzgesetz als Mittel zur Erkennung, Behebung und Verhinderung von Gesundheitsgefahren vorausgesetzt (§§ 15,16 ArbSchG). In diesem Sinne ist sie ein Instrument, um den Arbeitgeber auf mangelhafte Arbeitsbedingungen hinzuweisen und diese beheben zu lassen.
Für die Überlastungsanzeige gibt es keine vorgeschriebene Form, sie sollte jedoch schriftlich erfolgen. Empfehlenswert ist es, die Art der Überlastung und ihren konkreten Grund in der Überlastungsanzeige darzustellen. Weiterhin sollte darauf hingewiesen werden, dass Fehler nicht auszuschließen sind und um Abhilfe gebeten wird. Wichtig ist es, ausdrücklich zu benennen, dass auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Arbeitsaufgaben zu erfüllen und Schaden zu vermeiden.