Nach § 104 LPVG können
alle wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten   
alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben
alle studentischen Hilfskräfte mit Bachelorabschluss (WHB)    
alle Lehrbeauftragte mit einer Lehrverpflichtung von mindestens vier Semesterwochenstunden (SWS)
sowie alle wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte an der Universität Paderborn ihren WPR, den Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten der Uni Paderborn, wählen.