Ministerin Schulze: Studierendenwerke soziales Rückgrat der Hochschulen
Die zwölf Studierendenwerke in NRW haben ihre Leistungsbilanz 2015 präsentiert. Es ist ein Einblick in die umfangreichen und vielfältiger werdenden Leistungen, mit denen die Studierendenwerke die soziale Infrastruktur an den Hochschulen in NRW bereitstellen. Dies umfasst neben Mensen, Cafeterien und Wohnanlagen auch Studienfinanzierung, Kinderbetreuung, Kulturarbeit und soziale Beratung.
2015 waren 581.000 Studierende an den über 70 Hochschulstandorten in NRW im Zuständigkeitsbereich der Studierendenwerke eingeschrieben. Die Zahl ist so hoch wie nie zuvor. Die Gesamtzahl der Studierenden liegt inzwischen bei 745.000. Allerdings sinkt mittlerweile wie erwartet die Zahl der Neueinschreibungen auf aktuell 105.000.
„Das hohe Niveau der Studierendenzahlen mit einem nur allmählichen Rückgang in den kommenden Jahren bringt besondere Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich‟, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Für den Studienerfolg sind das soziale Umfeld und die finanziellen Bedingungen sehr wichtig. Daher brauchen wir kluge, erfahrene und starke Dienstleister wie die Studierendenwerke zur Unterstützung. Sie sind das soziale Rückgrat der Hochschulen.‟
Die Leistungsbilanz 2015 zeigt, dass die Studierendenwerke ihrem Auftrag und den stetigen Anforderungen mit Kreativität und Flexibilität nachkommen. „Und das werden wir auch künftig tun – mit neuem Design, aber gewohnter Zuverlässigkeit", sagte Jörg Lüken, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft und Geschäftsführer des Akademischen Förderungswerks in Bochum. „Wir sind überzeugt, dass sich unser Einsatz lohnt, denn eine gute soziale Infrastruktur ist entscheidend für den individuellen Studienerfolg und die Attraktivität des Hochschulstandorts NRW."
Um diese Aufgabe bewältigen zu können, wurde der jährliche Zuschuss an die Studierendenwerke seit 2010 um mehr als 8 Millionen auf 45 Millionen Euro pro Jahr erhöht (40,5 Millionen Euro allgemeiner Zuschuss und 4,2 Millionen Euro Investitionszuschuss für Baumaßnahmen).
Kernaufgaben der Studierendenwerke:
Hochschulgastronomie
Das Land überlässt den Studierendenwerken unentgeltlich die Flächen für ca. 120 landeseigene Mensen, Bistros und Cafeterien. Diese Flächen haben ein Mietkontingent von rund 25 Millionen Euro.
Wohnraum für Studierende
Rund 40 Millionen Euro werden ab 2017 im Rahmen des Hochschulpaktes zur Förderung von Studierendenwohnraumsanierungen/ -modernisierungen zusätzlich bereitgestellt. Durch die Zuschüsse können rund 2.900 Wohnheimplätze an vier Standorten (Münster, Bonn, Paderborn, Essen-Duisburg) saniert und modernisiert werden. So können die Kapazitäten an diesen Standorten erhalten bleiben.
Den Studierendenwerken ist es in NRW auch gelungen, die Zahl der Wohnheimplätze in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt zu erhöhen. Seit 2010 haben die Studierendenwerke rund 3.300 Studierendenwohnungen neu gebaut davon 1.300 als Ersatz für alte Wohneinheiten. Weitere vom Land geförderte Wohnheimplätze entstehen in Aachen, Essen, Jülich, Kleve, Köln, Münster, Lippstadt, Dortmund, Mülheim/Ruhr und Bielefeld.
Seit 2013 fördert das Land NRW zudem die Schaffung von studentischem Wohnraum durch ein eigenständiges Programm: Aus Mitteln des Wohnraumförderungsprogramms des Landes wird für die Schaffung studentischen Wohnraums ein zinsverbilligtes Kreditvolumen von jährlich 50 Millionen Euro bereitgestellt. Zur Förderung gehört auch regelmäßig ein Tilgungsnachlass zwischen 20 und 30 Prozent.
Das breite Wohnraumangebot der Studierendenwerke reicht von Einzelzimmern über Apartments bis hin zu Wohngemeinschaften und Familienwohnungen für Studierende mit Kindern. Je nach Ausstattung, Wohnform und Lage variieren die Mieten. Die Durchschnittswarmmiete lag bei 244 Euro, fünf Euro mehr als im Jahr zuvor. Leerstand gab es in den Häusern der Studierendenwerke kaum. Die Auslastungsquote lag bei 98 Prozent. Der Anteil ausländischer Studierender betrug durchschnittlich 39 Prozent; er schwankte je nach Standort: 59 Prozent in Bonn, 42 Prozent in Köln, 31 Prozent in Siegen und 23 Prozent in Bielefeld.
Studienfinanzierung
Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. (Daka)
Studieren mit Kind – nicht einfach, aber möglich
Zeitliche Konflikte, Finanzierung der Familie und Organisation einer flexiblen Kinderbetreuung stellen für Studierende mit Kind eine zusätzliche Herausforderung dar, die neben der Studienorganisation zu bewältigen ist. Gerade in dieser Zeit sind die Studierendenwerke gefordert. Aktuell betreiben sie 30 Kindertagesstätten (Kitas) an 16 Hochschulstandorten mit insgesamt 1.500 Kitaplätzen. Darüber hinaus gibt es Angebote zur flexiblen, bedarfsorientierten Betreuung. Wegen der großen Nachfrage möchte die Arbeitsgemeinschaft ihr Bildungs- und Betreuungsangebot weiter ausbauen. „Schließlich wird die Attraktivität eines Hochschulstandortes auch an der Vereinbarkeit von Studium, Lehre, Beruf und Familie gemessen", sagte Detlef Rujanski.
Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Studierendenwerke werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit Finanzierungsmitteln nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert. Der jährliche Landeszuschuss dafür beträgt rund 18 Millionen Euro.
Beratung und soziale Dienste
Den vollständigen Text der Leistungsbilanz der Studierendenwerke NRW finden Sie unter http://www.studierendenwerke-nrw.de/wp-content/uploads/2016/08/leistungsbilanz-studierendenwerke-nrw-2015.pdf.